Energiepreisbremsen

Strom- und Gaspreisbremse

Die gestiegenen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen stark. Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe! Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass Sie für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetzesentwurf entschieden.

Energieversorger stehen vor großer Herausforderung

Die fristgerechte Umsetzung der vielschichtigen und teils uneindeutigen Anforderungen aus den Preisbremsen-Gesetzen stellt die meisten Energieversorger vor enorme Herausforderungen.

Auch bei der WEMAG müssen sich Tagesgeschäft und viele ebenfalls wichtige Projekte dieser Mammutaufgabe unterordnen. Mit Wochenendschichten, Herzblut und Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice oder Abrechnungsbereich sowie frühzeitiger Vorbereitung und Weichenstellung im Vertriebs- und Finanzbereich ist es gelungen, die Entlastungen bei den allermeisten Kunden fristgerecht mit dem Abschlag für März zu berücksichtigen – auch rückwirkend für Januar und Februar. Mehr als 100.000 detaillierte Informationsschreiben sowie Abschlagsmitteilungen wurden rechtzeitig auf den Weg gebracht.

Fehlende Software-Lösungen am Markt stellen Energieversorger vor Herausforderungen

Was sich für den Außenstehenden trivial und selbstverständlich anhört, erfordert tiefe und umfassende Eingriffe in erprobte Prozesse und komplexe Software-Systeme. Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden.

Notwendiger Abrechnungsstopp führte zu Rückständen bei der Rechnungserstellung

Unser Anspruch ist es selbstverständlich, dass Abschlagsschreiben und Abrechnungen inklusive der Entlastungen korrekt und gesetzeskonform erstellt werden. Um das sicherzustellen war es notwendig, einen vorübergehenden Abrechnungsstopp einzulegen. Dies führte über mehrere Wochen zu Rückständen bei der Rechnungserstellung und in der Folge natürlich zu vielen Nachfragen und Beschwerden im Kundenservice.

Wir möchten uns bei allen unseren Kundinnen und Kunden für die Verzögerungen bei den Abrechnungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir haben die Herausforderungen der Preisbremsengesetze angenommen und geben weiterhin alles, damit Sie Ihre Entlastung fristgerecht erhalten.

Strompreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 40 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis Netzbetreiber)

Gaspreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 12 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis September 2022)

Erklärvideos

Wir haben die wichtigsten Information für Sie gebündelt:

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Wie diese Preisbremsen im Detail funktionieren, können Sie in unseren Videos erfahren. Hier geht es zur Playlist auf unserem YouTube-Kanal.

MEHR DAZU

Jetzt Ihre voraussichtliche Entlastung durch die Preisbremsen berechnen!

Folgend können Sie sich anhand Ihres Arbeitspreises und Ihres Jahresverbrauchs vom letzten Jahr Ihre voraussichtliche Ersparnis aufgrund der Preisbremsen im Gas- und Strombereich berechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Ersparnis nur ein Richtwert ist. Die Details zu Ihrer tatsächlichen Ersparnis erhalten Sie von der WEMAG in einem Kundeninformationsschreiben. Zudem wird diese auf den kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen abgebildet.

Bitte geben Sie Ihren Brutto-Arbeitspreis, Ihren Brutto-Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Jahresverbrauch finden Sie bspw. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Entlastung berechnen für Haushaltskunden

Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Please enter a value!
Please enter a value greater than 0!
Please do not enter a negative value!
The value cannot be greater than 1.499.000!
Summe Energiekosten
0EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Please enter a value!
Please enter a value greater than 0!
Please do not enter a negative value!
The value cannot be greater than 30.000!
Summe Energiekosten
0EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Strompreisbremsengesetz (StromPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Jetzt beispielhaft Abschlagspläne für 2023 einsehen

Abschlagsplan für Strom
Abschlagsplan für Gas

 

Preisbremsen & Co.

Die aktuelle Situation am Energiemarkt wirft bei vielen Kundinnen und Kunden Fragen auf. WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann gibt Antworten.
Adobe Stock/Shutter B

Jetzt gemeinsam Energiesparen!

Wir haben Hinweise und Tipps für Sie, um mit einfachen Handgriffen Energie einzusparen. Auch mit den Preisbremsen lohnt es sich immer noch Energie zu sparen, denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt.

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Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. hier: BMWK - Gas- und Strompreisbremse.

Ausgezeichneter Service und nachhaltige Produkte

Als Verbraucher legen unsere Kunden hohen Wert auf das Urteil unabhängiger Tester. Unsere Ökoenergie und unser Service werden regelmäßig genau unter die Lupe genommen. Die guten Ergebnisse sehen wir als Ansporn, uns weiter zu verbessern.

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