Die gestiegenen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen stark. Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe! Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass Sie für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetztesentwurf entschieden.
Zurzeit erhalten wir viele Anfragen zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse. Als Haushaltskunde erhalten Sie die Entlastungen ab März automatisch und rückwirkend auch für Januar und Februar. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Aufgrund der engen Fristen und einer hohen Auslastung von benötigten externen IT- und Druck-Dienstleistern kann es teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Kundeninformationsschreiben kommen. Sie können und müssen selbst nichts tun und werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.
Folgend können Sie sich anhand Ihres Arbeitspreises und Ihres Jahresverbrauchs vom letzten Jahr Ihre voraussichtliche Ersparnis aufgrund der Preisbremsen im Gas- und Strombereich berechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Ersparnis nur ein Richtwert ist. Die Details zu Ihrer tatsächlichen Ersparnis erhalten Sie von der WEMAG in einem Kundeninformationsschreiben. Zudem wird diese auf den kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen abgebildet.
Bitte geben Sie Ihren Brutto-Arbeitspreis, Ihren Brutto-Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Jahresverbrauch finden Sie bspw. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Wir haben Hinweise und Tipps für Sie, um mit einfachen Handgriffen Energie einzusparen. Auch mit den Preisbremsen lohnt es sich immer noch Energie zu sparen, denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt.
Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. hier: BMWK - Gas- und Strompreisbremse.