Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen

Strom- und Gaspreisbremse

Die gestiegenen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen stark. Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe! Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass Sie für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetztesentwurf entschieden.

Die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme erfolgt fristgerecht

Zurzeit erhalten wir viele Anfragen zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse. Als Haushaltskunde erhalten Sie die Entlastungen ab März automatisch und rückwirkend auch für Januar und Februar. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Aufgrund der engen Fristen und einer hohen Auslastung von benötigten externen IT- und Druck-Dienstleistern kann es teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Kundeninformationsschreiben kommen. Sie können und müssen selbst nichts tun und werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.

Mehr dazu

Strompreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 40 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis Netzbetreiber)

Gaspreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 12 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis September 2022)

Erklärvideos

Wir haben die wichtigsten Information für Sie gebündelt:

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Wie diese Preisbremsen im Detail funktionieren, können Sie in unseren Videos erfahren. Hier geht es zur Playlist auf unserem YouTube-Kanal.

MEHR DAZU

Jetzt Ihre voraussichtliche Entlastung durch die Preisbremsen berechnen!

Folgend können Sie sich anhand Ihres Arbeitspreises und Ihres Jahresverbrauchs vom letzten Jahr Ihre voraussichtliche Ersparnis aufgrund der Preisbremsen im Gas- und Strombereich berechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Ersparnis nur ein Richtwert ist. Die Details zu Ihrer tatsächlichen Ersparnis erhalten Sie von der WEMAG in einem Kundeninformationsschreiben. Zudem wird diese auf den kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen abgebildet.

Bitte geben Sie Ihren Brutto-Arbeitspreis, Ihren Brutto-Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Jahresverbrauch finden Sie bspw. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Entlastung berechnen für Haushaltskunden

Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Summe Energiekosten
0 EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0 EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Summe Energiekosten
0 EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0 EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Strompreisbremsengesetz (StromPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

 

Preisbremsen & Co.

Die aktuelle Situation am Energiemarkt wirft bei vielen Kundinnen und Kunden Fragen auf. WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann gibt Antworten.

Jetzt gemeinsam Energiesparen!

Wir haben Hinweise und Tipps für Sie, um mit einfachen Handgriffen Energie einzusparen. Auch mit den Preisbremsen lohnt es sich immer noch Energie zu sparen, denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt.

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Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. hier: BMWK - Gas- und Strompreisbremse.

Alle aktuellen Informationen zur Energiekrise finden Sie zusammengefasst hier!

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Ausgezeichneter Service und nachhaltige Produkte

Als Verbraucher legen unsere Kunden hohen Wert auf das Urteil unabhängiger Tester. Unsere Ökoenergie und unser Service werden regelmäßig genau unter die Lupe genommen. Die guten Ergebnisse sehen wir als Ansporn, uns weiter zu verbessern.

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