Ladesäulentarife für Ihr Elektroauto

Jetzt Ökostrom für Ihre Ladesäule nutzen!

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Ihren genauen Verbrauch können Sie Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen.}

Ladestrom zu attraktiven Konditionen

Sie suchen einen speziellen Stromtarif für Ihr Elektroauto? Sie möchten bequem zu Hause laden? Erfolgt die Energielieferung für Ihre Ladesäule über eine vom sonstigen Stromverbrauch getrennte und separate Messeinrichtung? Dann bietet die WEMAG hierfür einen speziellen Stromtarif an. Mit unserem TÜV-Nord geprüften Ökostrom laden Sie Ihr E-Auto komplett CO2-neutral auf. Erfahren Sie mehr über unser Ladestrom-Angebot und lassen Sie sich von unserem Expertenteam beraten.
 
  • TÜV NORD-zertifiziert
  • Kundenfreundliche Rechnung 
  • 12 Monate Vertragslaufzeit

Vorteile unserer Ladesäulen Tarife

Wenn Sie Ladestrom von der WEMAG beziehen möchten, benötigen Sie einen gesonderten Zähler für Ihre Anlage. Unsere Tarife richten sich nach den Sperrzeiten des örtlichen Netzbetreibers.

Vergünstigter Ladestrom

Laden Sie Ihr Elektroauto mit einem vergünstigten Stromtarif - dank separatem Zähler. 

 

100 % Ökostrom

Unser Ökostrom stammt vollständig aus Anlagen regenerativer Stromerzeugung, vom TÜV Nord zertifiziert. Damit produzierst du übrigens deutlich weniger CO2 pro Jahr.

Alles aus einer Hand

Holen Sie sich jetzt Ihre Rundum-Ladelösung für zuhause und unterwegs! Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Zusätzlich können Sie als E-Autofahrer jedes Jahr von unserem WEMAG-Klimabonus profitieren.

Voraussetzungen für unseren Ladestromtarif

Um den Ladestromtarif der WEMAG beziehen zu können, müssen Sie Betreiber einer heimischen Ladesäule bzw. Wallbox sein. Zusätzlich müssen beim Netzanschluss der Ladesäule folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne Vereinbarung nach §14a EnWG

Bei diesen Bestandsanlagen bleibt es weiterhin bei den bisherigen Regelungen. Um unseren Tarif nutzen zu können, wird ein separater und unterbrechbarer Zähler benötigt. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Netzbetreiber sagen, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist. Auch Elektro- oder Installationsbetriebe können Sie diesbezüglich fragen.

Informationen zu Sperrzeiten

Während der Sperrzeit erfolgt eine vorübergehende Unterbrechung der Stromlieferung. Aufgrund der Sperrzeiten profitieren Sie von einem günstigeren Arbeitspreis.

Die Sperrzeiten werden von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber festgelegt und auf dessen Webseite veröffentlicht.

Im Netzgebiet der WEMAG-Netz GmbH kommen derzeit zum Beispiel folgende Sperrzeiten zur Anwendung:

  • 11:00 bis 13:00 Uhr
  • 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Sperrzeit dauert niemals länger als zwei Stunden am Stück und insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden.

Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 nach §14a EnWG

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit 01.01.2024 neu in Betrieb gehende Ladesäulen mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist. Hierfür sind ein intelligentes Messsystem (iMS) sowie eine Steuerbox notwendig.

Die Fernsteuerbarkeit soll dabei helfen, die Stabilität des Stromnetzes bei Bedarf sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren teilnehmende Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten auf Ihrer Stromrechnung. Hierfür stehen verschiedene sogenannte „Module“ zur Wahl. Modul 1 ist der Standard und umfasst einen pauschalen, jährlichen Rabatt. Bei Modul 2 wird der Rabatt verbrauchsabhängig je Kilowattstunde gewährt. Ab 2025 soll ein Modul 3 ergänzt werden, welches zeitlich variable Netzentgelte abbilden kann.

Wenn Sie mit Ihrer Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen und klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und nach welchem Modul Sie den Rabatt auf die Netzentgelte wünschen. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten anschließend alle für die Abrechnung notwendigen Informationen übermitteln, so dass der Netzentgelt-Rabatt auf Ihrer nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden kann.

Viele Fragen rund um die Regelungen nach §14a EnWG hat die Bundesnetzagentur hier beantwortet:

Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Sie haben noch keine Wallbox Zuhause?
  • Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug schneller auf.
  • Sparen Sie sich den Weg zur öffentlichen Ladesäule.
  • Tanken Sie Strom mit einem Handgriff über Nacht.
Fröhliche Familie mit kleinem Sohn wartet zusammen bis das Elektroauto geladen ist.

In 3 Schritten zum Ladesäulentarif

1

Daten eingeben

Geben Sie Ihre Postleitzahl, Ort und ggf. die gefahrenen Kilometer pro Jahr in den Tarifrechner ein – wir zeigen Ihnen sofort den passenden Ladestrom-Tarif.

2

Tarif auswählen

Wir benötigen dann nur noch wenige Angaben für Ihre Anmeldung, zum Beispiel die Zählernummer. 

3

Zurücklehnen

Wir kümmern uns um Ihre Neuanmeldung oder den Wechsel vom bisherigen Anbieter. In der Zwischenzeit fließt Ihr Strom natürlich weiter.

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Wir bringen Schwung in die Elektromobilität und bieten dafür unterschiedliche Lademöglichkeiten für Ihr Zuhause, Ihr Gewerbe oder Ihrer Kommune an. Neben einer individuellen Beratung und Service aus der Region bieten wir auch passende Kombinationsprodukte, wie z. B. vergünstigte Stromtarife für Elektroauto-Fahrer oder passende Speicher und Photovoltaik-Anlagen an. Sie planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs? Oder Sie haben bereits eines und laden es noch über eine Steckdose oder einen öffentlichen Ladeplatz? Wir beraten Sie gerne zu unterschiedlichen Lademöglichkeiten für Ihr Zuhause.

WEMI
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