Wärmepumpen - Wärme ohne Einschränkungen

Die Energie der Zukunft ist grün. Die Wärme der Zukunft ist erneuerbar. Ganz gleich, ob Sie Ihr Eigenheim modernisieren wollen oder ein bestehendes Eigenheim übernehmen: Wie viel Zukunft darin steckt, entscheiden Sie. Gehen Sie mit einer Luft-Wärmepumpe der WEMAG den nächsten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit! Für uns, für unsere Kinder und Enkel. Die Zukunft beginnt jetzt.

Mit dem folgenden Konfigurator können Sie Ihre neue Heizung direkt online planen. Sie erhalten erste Informationen zum Preis, zur Ökologie und aktuellen Fördermöglichkeiten. Probieren Sie den Konfigurator am besten direkt aus!

In 3 Schritten zur Wärmepumpe

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Neue Heizung online planen

Ihre neue Heizung können Sie unkompliziert direkt online konfigurieren. Dafür benötigen wir nur einige wenige Angaben zu Ihrer Immobilie. Anschließend können Sie das Ergebnis direkt online ansehen und erhalten eine Zusammenfassung per E-Mail. Wenn Sie Interesse an einer detaillierten Vor-Ort-Begehung haben, können Sie diese direkt anfragen.

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Vor-Ort-Termin

Beim Vor-Ort-Termin erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Planung für Ihre neue Heizung, die auf die Gegebenheiten Ihrer Immobilie abgestimmt ist und den Anforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entspricht. Auch die Einbindung von Photovoltaik, Speicherlösungen und Smart-Home-Technologie sowie Elektromobilität sind möglich.

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Installation

Für den Einbau und die Wartung arbeiten wir mit zertifizierten regionalen Partnerbetrieben zusammen. Die von uns genutzten Luft-Wärmepumpen sind hochwertig verbaut und äußerst energieeffizient. Außerdem stellt die WEMAG einen kostengünstigen Wärmepumpen-Stromtarif zur Verfügung und kümmert sich auf Wunsch auch um den Einbau eines hierfür benötigten Wärmepumpen-Zählers.

Wärmepumpen mit persönlichem Kontakt – Ihre Ansprechpartner im Überblick

Ramona Raff
Wärmepumpen, Photovoltaik, Speicher & Wallboxen Privatkunden
0385 755-2388
WEMAG Mitarbeiter Florian Gerlach
Florian Gerlach
Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen & Wallboxen
0385 755-2210
Wärmepumpen - Wärme ohne Einschränkungen

Ihr Wärmepumpen-Paket

Mit einer Wärmepumpe machen Sie sich dauerhaft unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Sie sorgen für eine effiziente Wärme, die die Umwelt nicht belastet. In Kombination mit unserem Tarif WEMAG Ökostrom Wärmepumpe und (wenn gewünscht) einer Photovoltaikanlage, erzeugen Sie Ihre Heizwärme künftig komplett klimaneutral. Auch der Staat hat ein Interesse am Ausstieg aus den „alten“ Energieträgern. Deshalb unterstützt er Ihr Sanierungsvorhaben mit einer passgenauen Förderung von bis zu 40 %.

Staatliche Förderung nutzen!

Die staatlichen Fördermittel zum Kauf und Einbau von Wärmepumpen in Bestandsimmobilien wurden ab Januar 2023 angepasst und werden laufend optimiert. Das Fördervolumen ist jedoch begrenzt. Demnach lohnt es sich, zeitnah einen Austausch zu planen und durchzuführen. Neben den Fördermitteln für den Kauf der Wärmepumpe, sind u.a. auch Bauplanungen und -leistungen förderfähig. Ihre Förderquote wird damit individuell berechnet und kann bis zu 40 Prozent der Einzelmaßnahmen betragen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel und Sie profitieren von unserem Komplettpaket und nur einem Ansprechpartner für Ihr neues Energiekonzept. In unserem Wärmepumpenkonfigurator erhalten Sie bereits erste Informationen zur voraussichtlichen Förderhöhe bei Ihrem Projekt. 
 
Staatliche Förderung für Wärmepumpen nutzen!
Foto: AdobeStock / Hermann

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Luft-Wärmepumpen nutzen die Umgebungsluft. Sie funktionieren im Prinzip wie ein umgekehrter Kühlschrank. Das in den Wärmepumpen enthaltene Kühlmittel erhitzt sich beim Kontakt mit der angesaugten Umgebungsluft und verdampft. Mit einem Verdichter wird dieser Dampf so komprimiert, dass die gewünschte Heiztemperatur erreicht wird. Durch den Heizungskreislauf wird der abgekühlte Dampf zurückgeführt und der Vorgang beginnt erneut.

Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
Grafik: Funktionsprinzip einer Wärmepumpe

Nutzen Sie die kostenlose Energie aus der Luft und sparen Sie nachhaltig

Dank der beschriebenen Wirkungsweise können Wärmepumpen die Energie aus der Umgebungsluft nutzen und es muss weniger Energie in Form von Strom für das Heizen verwendet werden. Moderne Anlagen erreichen damit sogenannte Jahresarbeitszahlen von 3-5. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie aus 1 kWh Strom bis zu 5 kWh Wärme erzeugen – das ist effizient und spart bares Geld!

Wärmepumpen sind erprobte Heizungen

In Skandinavien sorgt in 90 Prozent der Haushalte eine Wärmepumpe auch im Winter für wohlige Wärme. Dass sie in Deutschland bislang ein Nischendasein führte, liegt also nicht daran, dass unsere Außentemperaturen zu gering wären. Vielmehr wurde bisher auf fossiles und später erneuerbares Erdgas als Energieträger der Zukunft gesetzt, was sich auch in den Preisen niederschlug. Unter den heutigen Voraussetzungen sind Wärmepumpen nicht nur für die Umwelt gut, sondern auch im Preis-Leistungsverhältnis absolut konkurrenzfähig!

Wärmepumpentarife der WEMAG

Für Wärmepumpenheizungen bietet die WEMAG spezielle Stromtarife, sogenannte Wärmepumpentarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom. Entdecken Sie hier unsere Wärmestromtarife für Ihr Zuhause.

 

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Wärmepumpe FAQ

Welche Wärmequellen können mit einer Wärmepumpe genutzt werden?

Eine Wärmepumpe kann aus verschiedenen Wärmequellen Wärme gewinnen. Die gängigsten Wärmequellen sind:

  • Luft: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann Wärme aus der Umgebungsluft entziehen. Dies ist eine praktische Lösung, da keine Grabungs- oder Bohrarbeiten erforderlich sind, um an die Wärmequelle zu gelangen.
  • Boden: Eine Erdwärmepumpe kann Wärme aus dem Boden entziehen. Hierbei wird eine Reihe von Rohren in den Boden eingelassen, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Diese Flüssigkeit zirkuliert durch das Rohrsystem und gibt ihre Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe ab.
  • Grundwasser: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser als Wärmequelle. Hierbei wird Grundwasser aus einem Brunnen entnommen und durch einen Wärmetauscher geleitet, wo es seine Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe abgibt.
  • Solarthermie: Eine Solarthermieanlage kann auch als Wärmequelle für eine Wärmepumpe dienen. Hierbei werden Sonnenkollektoren auf dem Dach des Gebäudes installiert, die die Sonnenenergie in Wärme umwandeln. Diese Wärme wird dann an das Kältemittel in der Wärmepumpe übertragen.

Jede Wärmequelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und nicht jede Wärmequelle ist für jede Situation geeignet. Der Energiebedarf des Gebäudes, die verfügbaren Ressourcen und die örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Wahl der Wärmequelle berücksichtigt werden.

Welche Eigenschaften der Immobilie sind optimal für eine Wärmepumpe?

Für eine effiziente Nutzung einer Wärmepumpe sind verschiedene Eigenschaften der Immobilie von Bedeutung. Einige wichtige Faktoren sind:

  1. Gut isoliertes Gebäude: Eine gut isolierte Immobilie ist ideal für eine Wärmepumpe, da weniger Energie benötigt wird, um das Innere des Gebäudes auf eine angenehme Temperatur zu heizen und diese zu halten. Häuser, die nach 1994 gebaut wurden verfügen meist über einen ausreichenden Wärmedämmungsstandard. Wenn bereits eine energetische Sanierung stattgefunden hat, eigenen sich auch ältere Immobilien häufig gut für den Umstieg auf eine Wärmepumpe.

  2. Niedriger Wärmebedarf: Eine Wärmepumpe ist besonders effektiv in Gebäuden mit einem niedrigen Wärmebedarf, da sie bei niedrigeren Temperaturen arbeitet. Wenn das Gebäude gut isoliert ist, ist der Wärmebedarf niedriger.

  3. Fußbodenheizung: Eine Fußbodenheizung ist eine ideale Ergänzung zu einer Wärmepumpe, da sie eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum ermöglicht und die niedrige Betriebstemperatur der Wärmepumpe unterstützt.

  4. Flächenheizungen im Allgemeinen: Flächenheizungen wie Wand- oder Deckenheizungen sind auch geeignet, da sie eine größere Fläche beheizen als herkömmliche Heizkörper und somit niedrigere Temperaturen benötigen.

  5. Platzverhältnisse: Eine Wärmepumpe benötigt Platz für die Innengeräte, wie den Heizungs- und Trinkwasserspreicher und für die Außeneinheit, die je nach Wärmequelle verschiedene Rahmenbedingungen benötigt, um installiert zu werden. Viel Platz im Hauswirtschaftsraum oder im Keller des Hauses ist somit ideal.

Was muss ich tun, wenn ich an einer Wärmepumpe interessiert bin?

Unser Wärmepumpenpaket bieten wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Region rund 80 km um Schwerin an. Mit unserem Wärmepumpenkonfigurator können Sie Ihre neue Heizung bequem online konfigurieren. Gehen Sie wie folgt vor:

1. Wärmepumpen-Konfigurator öffnen: Ihre neue Heizung können Sie direkt online mit unserem Konfigurator für Wärmepumpen planen. 

2. Daten zur Immobilie angeben: Anhand einiger weniger Angaben zu Ihrer Immobilie erhalten Sie mit dem Konfigurator ein erstes Richtpreisangebot und viele weitere spannende Informationen z. B. zur Wirtschaftlichkeit und voraussichtlichen Förderhöhe der neuen Heizung.

3. Ergebnis zusenden lassen: Wenn Sie das Ergebnis des Wärmepumpen-Konfigurators in übersichtlicher PDF-Form erhalten möchten, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten das Richtpreisangebot für Ihre neue Wärmepumpe per E-Mail und können bei Interesse direkt hierüber einen Vor-Ort-Termin für die genaue Planung der Wärmepumpe anfragen.

4. Vor-Ort-Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie im nächsten Schritt einfach einen Vor-Ort-Termin. Der Termin ist kostenpflichtig, wird bei Beauftragung jedoch verrechnet. Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr finales Angebot für die neue Wärmepumpe. 

5. Beauftragung Ihrer neuen Heizung: Wir freuen uns, wenn wir anschließend den Auftrag von Ihnen erhalten. Sie müssen nun erstmal nichts weiter tun. Wir kümmern uns. 

Kümmert sich die WEMAG auch um die Entsorgung meiner alten Heizung?

Wenn Sie uns mit dem Austausch Ihrer alten Heizung durch eine Wärmepumpe beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten Heizung.

Wie funktionieren Wärmepumpen?

Wärmepumpen sind Geräte, die Wärme aus einer Quelle auf niedrigem Temperaturniveau aufnehmen und sie auf ein höheres Temperaturniveau transportieren, um zum Beispiel ein Haus zu heizen oder warmes Wasser bereitzustellen. Dabei wird Energie benötigt, die aus elektrischem Strom, Gas oder anderen Quellen stammen kann. Das Funktionsprinzip einer typischen Wärmepumpe läuft wie folgt ab:

  1. Verdampfung: Die Wärmepumpe entzieht der Umgebung (z.B. der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser) Wärme durch Verdampfung eines Kältemittels in einem Verdampfer. Das Kältemittel hat eine niedrige Siedetemperatur und verdampft bei relativ geringer Temperatur.
  2. Kompression: Der dampfförmige Zustand des Kältemittels wird im Kompressor komprimiert und dadurch auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Dabei wird die Energie benötigt, die von der Wärmepumpe genutzt wird.
  3. Kondensation: Das heiße, komprimierte Kältemittel gibt die aufgenommene Wärme im Kondensator ab und kondensiert dabei wieder zu einer Flüssigkeit.
  4. Expansion: Das kalte, flüssige Kältemittel wird im Expansionsventil entspannt und dadurch auf das niedrige Temperaturniveau gebracht, das im Verdampfer benötigt wird.

Dieser Kreislauf wiederholt sich kontinuierlich. Die Wärmepumpe kann auch umgekehrt betrieben werden, um kühle Luft in einem Raum zu erzeugen, indem sie Wärme aus dem Raum entzieht und nach draußen transportiert. Wärmepumpen sind eine effiziente Art der Heizung und Kühlung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen weniger Energie benötigen und damit Kosten und Emissionen reduzieren können.

Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
Grafik: Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich beim Neubau?

Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt für alle einzubauenden Heizungen in Neubaugebieten, für die ab dem 01.01.2024 ein Bauantrag gestellt wird. Bauherrinnen und Bauherren müssen dann eine der folgenden Heiztechnologien nutzen: Fernwärme, Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen, Hybridheizungen, Stromheizungen, Solarthermie oder Gasheizungen mit mind. 65 Prozent klimaneutralen Energieträgern wie Biomethan. Eine Ausnahme dieses Heizungsgesetzes gilt für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden. Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Gesetzlich muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mind. 65 Prozent mit klimafreundlichen Energien betrieben werden oder auf den Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können, insofern der Wärmeplan Ihrer Kommune ein Wasserstoffnetz vorsieht. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in Ihrem Wohnort bereits vorab eine kommunale Wärmeplanung, können frühere Fristen greifen.

Ich heize mit einer Wärmepumpe und habe gehört, dass ich nach dem Energiefinanzierungsgesetz die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nicht mehr zahlen muss – wie und ab wann kann ich davon profitieren?

Das Energiefinanzierungsgesetz (§22 EnFG) sieht vor, dass Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zahlen müssen (Privilegierung). Die beiden Umlagen werden normalerweise vom lokalen Stromnetzbetreiber an die WEMAG als Lieferant berechnet und dann an Sie als Verbraucher weitergegeben.

Die Privilegierung steht nach § 68 EnFG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union (EU). Diese Genehmigung der EU ist bisher nicht erfolgt.

Deshalb kann die Regelung momentan noch nicht angewendet werden. Es ist derzeit unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilen wird und welche Bedingungen dabei gelten werden.

Was besagt das neue Heizungsgesetz (GEG)?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden.

Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete und Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.

Wo finde ich einen passenden Stromtarif für meine Wärmepumpe?

Für den Betrieb elektrischer Wärmepumpe mit einem separaten, unterbrechbaren Zähler bieten wir einen passenden Tarif an, der günstiger als Haushaltsstrom ist. Bitte beachten Sie, dass hierfür zwingend ein separater Stromzähler notwendig ist, der zusätzlich unterbrechbar sein muss. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Produktseite zum Wärmepumpentarif.

GEG: Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?

Das ist davon abhängig, ob Sie bereits eine Heizung besitzen oder eine neue einbauen wollen. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig aber mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen z. B. elektrische Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

Jetzt Wärmepumpe konfigurieren

GEG: Wie wird der Heizungstausch gefördert?

Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.

Im Überblick:

  • 30 Prozent Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch Ihrer alten fossilen Heizung bis Ende 2028.
  • 30 Prozent einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • 70 Prozent Gesamtförderung: Sie können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten tilgen, indem Sie die Boni miteinander kombinieren.
Ich betreibe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Batteriespeicher, Wallbox) – kann ich vom Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG profitieren?

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit 01.01.2024 neu in Betrieb gehende Anlagen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist.

Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurden und für die bisher bereits mit dem Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte vereinbart ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Alle anderen Bestandsanlagen bleiben von der Regelung ausgenommen, es sei denn eine freiwillige Teilnahme ist gewünscht und kommt in Frage.

Die Fernsteuerbarkeit soll dabei helfen, die Stabilität des Stromnetzes bei Bedarf sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren teilnehmende Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten auf Ihrer Stromrechnung. Hierfür stehen verschiedene sogenannte „Module“ zur Wahl. Modul 1 ist der Standard und umfasst einen pauschalen, jährlichen Rabatt. Bei Modul 2 wird der Rabatt verbrauchsabhängig je Kilowattstunde gewährt. In Zukunft soll ein Modul 3 ergänzt werden, welches zeitlich variable Netzentgelte abbildet.

Wenn Sie mit Ihrer Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen und klären, nach welchem Modul Sie den Rabatt auf die Netzentgelte wünschen. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten anschließend alle für die Abrechnung notwendigen Informationen übermitteln, so dass der Netzentgelt-Rabatt auf Ihrer nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden kann.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Eigentümerin oder Eigentümer?

Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Diese gibt vor, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit Sie auf dieser Grundlage entscheiden können, welche Heizungsart Sie zukünftig nutzen werden.

Aktuelle Wärmepumpen-News von der WEMAG

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