Grundversorgung

In Mecklenburg sowie in Teilen Brandenburgs und Niedersachsens versorgt die WEMAG die meisten aller Haushaltskunden[1] mit Strom. Damit sind wir im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH sowohl für Ihre Grundversorgung als auch für die Ersatzversorgung mit Strom zuständig. Darüber hinaus ist die WEMAG in der Gemeinde 19089 Barnin auch Grundversorger für Erdgas.

 

Grundversorgung für Strom

Als Haushaltskunde[1] können Sie sich also jederzeit auf Strom in Ihren vier Wänden verlassen. Die Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV verpflichtet uns gesetzlich dazu. Noch mehr verpflichtet uns aber unser eigenes Verständnis davon, Verantwortung für die Menschen in unserer Region zu übernehmen. 

Was ist die Grundversorgung?

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, werden Sie in Deutschland unmittelbar mit Strom versorgt. Sie können sofort das Licht anschalten, Ihr Handy aufladen und andere elektrische Geräte benutzen. Sofern Sie vorher keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, sind Sie ab diesem Moment automatisch Kunde der Grundversorgung. Das heißt, Sie bezahlen den Standard-Stromtarif Ihres Grundversorgers für Haushaltskunden[1].

Es ist unsere Aufgabe, Ihren Strom in der Grundversorgung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sind Sie als Kunde verpflichtet, uns Ihren Stromverbrauch unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldeformulare finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Weil die WEMAG nachhaltig Verantwortung für die Region, ihre Kunden und die Umwelt übernimmt, erhalten Sie in unserem Netzgebiet auch im Grundversorgungstarif Ökostrom zu fairen Preisen. Sobald Sie sich bei uns anmelden - wozu Sie oder Ihr Vermieter verpflichtet sind - schicken wir Ihnen einen abgeschlossenen Belieferungsvertrag. 

Einblick in unsere Energiebeschaffung - so vermeiden wir das Risiko kurzfristiger Preisschwankungen

Infolge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise sind die Preise für Strom und Gas am Großhandelsmarkt (Börse EEX) stark angestiegen und zuletzt auch wieder etwas gesunken. Das aktuelle Preisniveau ist allerdings noch immer deutlich höher als vor der Krise. Damit starke Preissprünge unsere Kunden nicht unmittelbar treffen, verteilen wir dieses Risiko über eine langfristige Energiebeschaffung in Teilmengen, die schon lange vor dem Lieferzeitpunkt beginnt.

WEMAG Ökostrom Regional seit 01.01.2024

Seit dem 01.01.2024 gelten im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH folgende Preise:

  • Verbrauchspreis: 44,70 Cent/kWh
  • Grundpreis: 18,86 Euro/Monat

Wie sich die Preise zusammensetzen, finden Sie hier. Die Preise sind gültig ab dem 01.01.2024. Es handelt sich um Bruttopreise inklusive 19 % USt., Rundungsdifferenzen können auftreten.

Hier finden Sie unser Anmeldeformular auch als Download. Einfach ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden.

Zum Anmeldeformular

WEMAG Ökostrom Regional (Schwachlast)

Mit unserem Produkt WEMAG Ökostrom Regional (Schwachlast) können Sie Ihren Energieverbrauch besser steuern. Das kostet keine Zeit, spart aber Geld. Voraussetzung ist, dass Ihre Verbrauchsstelle im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH liegt und Sie einen Doppeltarifzähler haben.

Seit dem 01.01.2024 gelten im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH folgende Preise:

  • Verbrauchspreis HT (6 bis 22 Uhr): 44,70 Cent/kWh
  • Verbrauchspreis NT (22 bis 6 Uhr): 43,84 Cent/kWh
  • Grundpreis: 21,66 Euro/Monat

Wie sich die Preise zusammen setzen, finden Sie hier. Die Preise sind gültig ab dem 01.01.2024. Es handelt sich um Bruttopreise inklusive 19 % USt., Rundungsdifferenzen können auftreten.

Zum Anmeldeformular

[1] Laut EnWG § 3 Ziffer 22 Definition Haushaltskunden:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
 

Wir versorgen Sie vernünftig - und mit fairen Preisen

Christopher sorgt aus der Luft für eine lückenlose Stromversorgung, Sebastian bringt die Energiewende voran, Annett gewährleistet die Versorgungssicherheit - sie und viele mehr machen täglich was Vernünftiges und geben ihr Bestes für Sie. Engagiert, persönlich und fair. Vernünftig eben.

Umlagen und Abgaben seit 01.01.2024

  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz): 0,275 ct/kWh
  • Umlage § 19  (Stromnetzentgeltverordnung): 0,643 ct/kWh
  • Offshore-Netzumlage §17f (Energiewirtschaftsgesetz): 0,656 ct/kWh
  • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabenverordnung): 1,320 ct/kWh
  • Stromsteuer (Stromsteuergesetz): 2,050 ct/kWh
  • Mehrwertsteuer: 19 %
WEMI
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