Nach vielen politischen Diskussionen hat die Bundesregierung als Teil ihres Klimaschutzpaktes im Dezember 2019 das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird ab 2021 ein CO2-Preis eingeführt. Michael Hillmann ist Vertriebsleiter bei der WEMAG und weiß, was diese Entwicklung für die Kunden bedeutet. Im Interview beantwortet er die wichtigsten Fragen.
Herr Hillman, was genau soll das BEHG bewirken?
Was haben die WEMAG-Kunden von diesem Gesetz?
Michael Hillmann: Unter die Brennstoffe im Sinne des BEHG fällt auch das Erdgas. Im Vergleich zum Öl ist das CO2-ärmere Erdgas deutlich weniger von der CO2-Bepreisung betroffen. Es stellt sozusagen eine Brücke zu einer CO2-freien Gesellschaft her. Ein Umstieg auf unser Öko-Erdgas lohnt sich also. Wer bereits Erdgas-Kunde ist, wird feststellen, dass der Gas-Preis in den kommenden Jahren leicht ansteigen wird. Der Strompreis soll im Gegenzug jedoch sinken. Das hat den Hintergrund, dass die Einnahmen aus der Einführung des BEHG für die Absenkung der EEG-Umlage verwendet werden soll.

Foto: Stephan Rudolph-Kramer
Das BEHG soll zum Energie sparen anregen. Bietet die WEMAG hierfür Hilfestellungen?
Michael Hillmann: Wir haben festgestellt, dass das Bewusstsein fürs Energie sparen stetig wächst. Da ist schon sehr viel passiert. Weil die Nachfrage nach Tipps und Ratschlägen immer größer wird, haben wir darauf reagiert und arbeiten eng mit der Energie-Sparzentrale GmbH zusammen. Kunden, die wissen möchten, wie sich ihr Energieverbrauch optimieren lässt, können sich selbstverständlich gerne an uns wenden. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Unter https://www.wemag.com/energiesparberatung haben wir ein paar einfache Tipps zusammengestellt. Hier kann auch ein Termin für eine Energiesparberatung vereinbart werden.