Hier gibt es Antworten...

Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

Ihr Vermieter darf ohne Ihre Zustimmung keine Verträge in Ihrem Namen mit Energieanbietern abschließen.

Sollte er dies doch getan haben, haben Sie das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und sich bei einem Energieversorgungsunternehmen Ihrer Wahl anzumelden.

WEMI
Um mit uns zu chatten, akzeptieren Sie bitte die funktionellen Cookies (Onlim).
Akzeptieren