Ja, diese gibt es behördlicherseits bzw. aus der Rolle der vorgelagerten Netzbetreiber heraus. Für Strom und Erdgas sind die Vorwarnzeiten allerdings sehr unterschiedlich.
Für den Fall einer Gasmangellage erwarten wir eine Vorwarnzeit von 1 bis 2 Tagen. Alle Maßnahmen werden dann vom unverzüglich gebildeten Krisenstab weiter koordiniert. Das betrifft auch die weitere Kund:innenkommunikation, soweit diese möglich bzw. erforderlich ist. Der Vertrieb ist als Teil des Krisenstabes für diesen Fall mit eingebunden.
In der Stromversorgung können bei einem Netzsicherheits- oder Systembilanzproblem, die nachgelagerten Netzbetreiber, Leitstellen und Kraftwerksbetreiber kurzfristig eine Vorabinformation über Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme erhalten. Bei einem plötzlich auftretenden Netzsicherheitsproblem ergeht sofort eine Anforderung an alle nachgelagerten Netzbetreiber mit der Höhe der Leistungsanpassung. In diesem Fall bleiben dem Netzbetreiber für die notwendigen Abschaltungen nach §13, Abs. 2 EnWG lediglich 18 Minuten. Eine Vorabinformation an einzelne Kund:innen ist daher praktisch nicht möglich. Der Netzbetreiber der WEMAG, die WEMAG Netz GmbH, hat daher ein Verfahren vorgesehen, das diese Abschaltungen diskriminierungsfrei und mit möglichst gleichmäßiger Belastung für alle Letztverbraucher vornimmt. Generell werden Abschaltungen dabei über alle Umspannwerke rollierend vorgenommen – für jeweils 45 Minuten. Anschließen werden die an das jeweilige UW angeschlossenen Kund:innen wiederversorgt. Die Dauer von 45 Minuten entspricht dabei einer durchschnittlichen normalen Versorgungsunterbrechung, die ggf. über eigene Notstromversorgung (USV, z.B. in Krankenhäusern) aufgefangen werden kann. Insofern greifen hier die gleichen Mechanismen wie bei einer Versorgungsunterbrechung z. B. durch einen Leitungsschaden.