WEMAG verzichtet auf Mahnungen und Stromsperrungen bei Kunden, deren Existenz durch die Corona-Krise bedroht ist

7. April 2020

Kunden können Abschläge bis 30.06.2020 verringern oder aussetzen

Mit der Corona-Pandemie ist für viele Selbstständige und Arbeitnehmer eine unsichere Zeit angebrochen. Ein geringeres oder komplett fehlendes Einkommen bringt Sorgen mit sich und unter anderem die Frage: Können Miete und laufende Kosten noch gezahlt werden? Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG, erklärt im Interview, wie die WEMAG Ihre Kunden entlastet.

Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG, nimmt Kunden die Angst vor Stromsperrungen. Bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Krise findet die WEMAG gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung. Foto: WEMAG/Nele Reiber

Herr Hillmann, einige Kunden sind aufgrund der Corona-Pandemie mit Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit konfrontiert. Kunden haben daher Sorge, die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können. Hat die WEMAG diesbezüglich bereits Anfragen erhalten?

Hillmann: „Ja, uns erreichen schon seit einiger Zeit solche Sorgen seitens der Kunden. Doch wir sind auf diese Fälle vorbereitet. Wir haben die Aufgabe der Daseinsversorge. Da haben wir natürlich regelmäßig mit Kunden Kontakt, die sich in Extremsituationen befinden und befürchten, dass ihnen wegen finanzieller Engpässe der Strom abgeschaltet wird. Wir bieten für solche Notlagen individuelle Lösungen an.“

Wie sehen solche Lösungen aus?

Hillmann: „Wir betrachten zunächst die jeweilige Situation des Kunden. In der Regel raten wir dazu, die monatlichen Abschläge zu senken. Es ist immer besser, wenigstens einen kleinen Betrag weiter zu bezahlen. Sobald wieder Normalität einkehrt, werden auch die Abschlagszahlungen in den Normalbereich zurückgeführt. So vermeidet der Kunde am Ende hohe Nachzahlungen.“

Und was passiert, wenn der Kunde gar keine Abschläge mehr zahlen kann? Muss er befürchten, dass Strom und Gas abgeschaltet werden?

Hillmann: „Seit kurzem gibt es ein Gesetz der Bundesregierung, das die Folgen der Corona-Pandemie abmildern soll. Demnach hat jeder Kunde, der aufgrund von Corona zahlungsunfähig ist, bis zum 30. Juni 2020 ein Leistungsverweigerungsrecht. Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation müssen demnach nicht geleistet werden. Darauf sind wir vorbereitet. Jeder Kunde, der davon betroffen ist, kann sich bei uns melden und muss keine Befürchtungen haben. Wir verschicken dann keine Mahnungen an diese Kunden, setzen Inkassoverfahren aus und nehmen keine Sperrungen vor.“

Wie geht es nach der Corona-Krise weiter?

Hillmann: „Die Forderungen bleiben bestehen und werden nach der Krise fällig. Aber auch hierfür finden wir gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung. Wir stehen in engem Kontakt zu Ansprechpartner von amtlicher Seite, die in solchen Fällen unterstützen können. Niemand muss Angst haben.“

Und vor welchen Herausforderungen stehen Sie als Vertriebsleiter?

Hillmann: „Um die Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, haben wir alle persönlichen Kundenkontakte eingestellt. Das Kundencenter ist geschlossen und auch unser Infomobil ist nicht mehr unterwegs. Informationsveranstaltungen zum Breitbandausbau wurden bis Ende April abgesagt. Wir versuchen das natürlich sobald wie möglich nachzuholen, arbeiten aber auch an alternativen Lösungen. Zum Beispiel haben wir online eine digitale Einwohnerversammlung im Videoformat bereitgestellt. Hier erfahren die Kunden alles Wichtige zum Glasfaserausbau und zum Glasfaserinternet der WEMAG. Weitere Erklärvideos sind in Planung. Wir sind also weiter für die Kunden da – auch per Telefon, E-Mail und im Internet.“

WEMI
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