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Was besagt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist ein Gesetz, das in Deutschland eingeführt wurde, um die Aufteilung der Kosten im Zusammenhang mit CO2-Emissionen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu regeln. Es zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter zu energieeffizientem Verhalten und energetischen Sanierungen zu motivieren.
Das CO2KostAufG sieht ein Stufenmodell vor, das Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter dazu anregt, Energie zu sparen und energetische Sanierungen vorzunehmen. Die Kosten werden entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten gestaffelt aufgeteilt, basierend auf der energetischen Qualität des Gebäudes.

Berechnung der Kohlendioxidkosten
Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird Ihr Verbrauch mit den vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert. Das Ergebnis sind die CO2-Kosten, die im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese Kosten müssen dann entsprechend den Vorgaben zwischen Mieterin und Mieter sowie Vermieterin und Vermieter aufgeteilt werden.

Aufteilung der Kosten

Kohlendioxidausstoß* Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
>= 52 kg CO2/m2/a 5 % 95 %

*des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Vermieter die Energie bezieht?
In diesem Fall teilt die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf.

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Mieter die Energie bezieht?
Versorgt sich die Mieterin oder der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser (z. B. bei einer Gasetagenheizung), so muss die Vermieterin oder der Vermieter seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten dem Mieter erstatten. Der Mieter muss die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung beim Vermieter schriftlich geltend machen.

Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden
Zunächst wird für Nichtwohngebäude eine Pauschalregelung angewendet, bei der sowohl Mieter als auch Vermieter die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Diese Aufteilung kann jedoch im Rahmen der Vertragsautonomie angepasst werden, beispielsweise durch eine alternative Vereinbarung über die Mietkosten. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß dem Gesetz ab dem Jahr 2025 ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Kraft treten wird. Dieses Stufenmodell wird die bisherige hälftige Kostentragungspflicht ersetzen.

Angabe der Kohlendioxidkosten auf Rechnungen
Künftig werden die Kohlendioxidkosten auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

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