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Warum hat das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausgerufen?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline North Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 58% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist (näheres siehe Frage vier). Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbrauchervon der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren. Daneben sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Sollten weitere erforderlich sein, werden sie ergriffen.

WEMI
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