Wir sind kontinuierlich dabei, die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Insbesondere bei der Rechnungserstellung sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Weiterhin verzeichnen wir ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen und die Erstellung von Abrechnungen kann etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Ist die Wallbox anmeldepflichtig? Wer meldet die Wallbox an?

Ladeeinrichtungen bis einschließlich 11 kW sind anmeldepflichtig, d.h. Ihr Elektroinstallateur prüft zuerst Ihren Anschluss und teilt dem örtlichen Stromnetzbetreiber vorher mit, dass bei Ihnen eine Ladebox installiert wird. Sofern Sie die Ladestation bei uns bestellen, unterstützen wir Sie dabei gern. Ladeeinrichtungen über 11 kW sind zustimmungspflichtig, d.h. die Ladestation muss vor dem Bau beim Stromnetzbetreiber beantragt werden. Der Netzbetreiber prüft dann den Hausanschluss. Die kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach Rückmeldung vom Netzbetreiber und ggf. Erweiterung des Hausanschlusses, kann die Ladestation installiert werden. Hierbei wird ggf. ein Baukostenzuschuss fällig, den der Netzbetreiber in Rechnung stellt  (exemplarische Kosten der WEMAG Netz GmbH entnehmen Sie der entsprechenden Entgelttabelle).

Stromnetzbetreiber im WEMAG-Netzgebiet ist die WEMAG Netz GmbH. Weitere Infos finden Sie unter hier.

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