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Ist die Wallbox anmeldepflichtig? Wer meldet die Wallbox an?

Ladeeinrichtungen bis einschließlich 11 kW sind anmeldepflichtig, d.h. Ihr Elektroinstallateur prüft zuerst Ihren Anschluss und teilt dem örtlichen Stromnetzbetreiber vorher mit, dass bei Ihnen eine Ladebox installiert wird. Sofern Sie die Ladestation bei uns bestellen, unterstützen wir Sie dabei gern. Ladeeinrichtungen über 11 kW sind zustimmungspflichtig, d.h. die Ladestation muss vor dem Bau beim Stromnetzbetreiber beantragt werden. Der Netzbetreiber prüft dann den Hausanschluss. Die kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach Rückmeldung vom Netzbetreiber und ggf. Erweiterung des Hausanschlusses, kann die Ladestation installiert werden. Hierbei wird ggf. ein Baukostenzuschuss fällig, den der Netzbetreiber in Rechnung stellt  (exemplarische Kosten der WEMAG Netz GmbH entnehmen Sie der entsprechenden Entgelttabelle).

Für Gebiete, in denen die WEMAG Netz GmbH das Stromnetz betreibt, finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung und Genehmigung von Ladeeinrichtungen auf den Seiten der WEMAG Netz GmbH

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