Die THG-Quoten können erst nach Vorliegen einer Bescheinigung des Umweltbundesamts vermarktet werden. Das Umweltbundesamt muss auch bescheinigen, dass der E-Mobilist berechtigt war, die WEMAG bzw. den von ihr bestimmten Dritten zu bestimmen. Erst mit der Bescheinigung kann die jeweiligen Ladestrommenge vermarktet und im Anschluss auch an Sie ausgezahlt werden. Unser Partner ist dabei natürlich von den Bearbeitungszeiten des Umweltbundesamts und weiteren Behörden abhängig.