Gewerbliche Ersatzversorgung

In Mecklenburg ist die WEMAG der Grundversorger für Strom - ebenso in Teilen Brandenburgs und Niedersachsens. Wir beliefern den Großteil aller Gewerbekunden mit Strom. Darum sind wir im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH auch für die Ersatzversorgung zuständig. Dank der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV können Sie sich auch als Gewerbekunde stets darauf verlassen, dass Ihnen Strom für Ihr Unternehmen zur Verfügung steht. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Noch mehr verpflichtet uns jedoch unser Selbstverständnis als Unternehmen dazu - denn wir übernehmen aus Überzeugung und Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft in unserer Region. 

Darüber hinaus ist die WEMAG in der Gemeinde 19089 Barnin auch Grundversorger für Erdgas.

Warum Ersatzversorgung?

Ersatzversorgung ist immer für die Überbrückung von Ausnahmefällen gedacht - als erste Hilfe in der Not sozusagen. Diese Art der Stromversorgung gewährleistet, dass sich Ihr Unternehmen jederzeit darauf verlassen kann, mit Strom beliefert zu werden. Auch dann, wenn  der Energielieferant Ihrer Wahl plötzlich ausfällt - aus welchen Gründen auch immer.
 
Gesetzlich geregelt wird das durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - ganz genau in Paragraph 38. Die Kosten für die Ersatzversorgung finden Sie auf dieser Seite.
 
Sollte es zum Beispiel dazu kommen, dass Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet oder er aus anderen Umständen sein Netznutzungsrecht beim Netzbetreiber verliert, springen wir als regionaler Grundversorger ein und sichern Ihre Stromversorgung.

Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung für Letztverbraucher[1] seit dem 01.01.2024

Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH gelten seit dem 01.01.2024 folgende Preise:

Preise für die Ersatzversorgung

Ohne Leistungsmessung, in Niederspannung

  • Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh/Jahr
  • Verbrauchspreis: 44,70 Cent/kWh
  • Grundpreis: 18,86 Euro/Monat
Die Preise sind gültig seit dem 01.01.2024. Es handelt sich um Bruttopreise inklusive 19 % USt., Rundungsdifferenzen können auftreten.

 

Beschaffungsmehrkosten gegenüber der Grundversorgung, § 38 Abs. 2 Satz 2 EnWG:

  • Verbrauchspreis 0,00 Cent/kWh (netto).
Stand 01.03.2023

Preise für die Ersatzversorgung

Ohne Leistungsmessung, in Niederspannung

  • Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh/Jahr
  • Verbrauchspreis: 44,91 Cent/kWh
  • Grundpreis: 18,86 Euro/Monat

 

Die Preise sind gültig seit dem 01.01.2024. Es handelt sich um Bruttopreise inklusive 19 % USt., Rundungsdifferenzen können auftreten.

Preise für die Ersatzversorgung

Mit Leistungsmessung, in Niederspannung

 

  • Verbrauchspreis: 21,00 Cent/kWh
  • Grundpreis: 150,00 Euro/Monat

 

Die Preise sind gültig seit dem 01.11.2023. Nettopreise exklusive 19 % Umsatzsteuer, zzgl. Stromsteuer, Erneuerbare-Energien-Umlage, Netzentgelt, Umlage KWK-Gesetz, Umlage nach §19(2) Strom-NEV, Offshore-Netzumlage, Umlage Abschaltbare Lasten, Konzessionsabgabe. Rundungsdifferenzen können auftreten.
[1] Laut EnWG § 3 Ziffer 25 Definition Letztverbraucher
Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.

Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

Zeitpunkt

Verbrauchspreis

Grundpreis

gültig ab
Cent/kWh
Euro pro Monat
01.03.2023 50,08 15,68
01.01.2024 44,91 18,86
*Es handelt sich um Bruttopreise inklusive Ust., Rundungsdifferenzen können auftreten.

Die WEMAG AG ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. 

Wir geben unser Bestes für MV - und für Ihr Unternehmen

Christopher arbeitet aus dem Helikopter an einer unterbrechungsfreien Stromversorgung, Sebastian liegt die Energiewende besonders am Herzen, Annett reagiert schnell auf eventuelle Störungen. Wie alle ihre Kolleginnen und Kollegen geben sie täglich ihr Bestes für die Menschen und Unternehmen in der Region. Engagiert, persönlich, fair - und einfach vernünftig.

Umlagen und Abgaben seit 01.01.2024 (netto)

  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz): 0,275 ct/kWh
  • Umlage § 19  (Stromnetzentgeltverordnung): 0,643 ct/kWh
  • Offshore-Netzumlage §17f (Energiewirtschaftsgesetz): 0,656 ct/kWh
  • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabenverordnung): 1,320 ct/kWh
  • Stromsteuer (Stromsteuergesetz): 2,050 ct/kWh
  • Mehrwertsteuer: 19 %
WEMI
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