Bei der WEMAG müssen Sie zwischen zwei Verträgen unterscheiden.
Werden Sie in der Grundversorgung (WEMAG Ökostrom Regional) beliefert, haben Sie keine feste Vertragslaufzeit und können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Bei der WEMAG schließen Sie mit allen anderen Produkten in der Regel einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab. Ziehen Sie in eine Wohnung ein oder besteht Vertragsbindung bei Ihrem bisherigen Versorger, beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn. Den genauen Beginn und das früheste Ende der Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Nach Ablauf der ersten zwölf Monate verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann mit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Erhöhen sich die Preise für Energieeinkauf und Netznutzung eines laufenden Tarifes, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.