Schneller Anschluss, weniger Netzkosten: Was § 14a EnWG für Wärmepumpe und Wallbox bedeutet
Seit Januar 2024 gilt für jede neue Wärmepumpe und Wallbox ab einer bestimmten Leistung ein Paragraf, der bundesweit für Verunsicherung sorgt. § 14a EnWG klingt zunächst nach einer Einschränkung. Praktisch sichert er Ihnen Vorteile. Was das für Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer im WEMAG-Netzgebiet bedeutet, erklären wir hier.
Anschluss statt Absage: Was der Netzbetreiber heute darf
Minus zehn Grad, der Wind peitscht gegen die Scheiben – und plötzlich regelt der Netzbetreiber die Wärmepumpe herunter? Kann das wirklich passieren?
Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben vor dieser Szene Angst. Ein eiskaltes Wohnzimmer mitten im tiefsten Winter, nur weil das Stromnetz überlastet ist. Diese Sorge blockiert reale Kaufvorhaben. Was der Netzbetreiber heute wirklich darf und warum das Gesetz für Sie eine gute Nachricht ist.
Vor der Reform herrschte Unsicherheit. Bei knappem Netz konnten Netzbetreiber den Anschluss neuer steuerbarer Geräte verzögern oder verweigern. Damit räumt der reformierte § 14a EnWG auf: Anschlüsse dürfen nicht mehr verweigert werden, komplette Abschaltungen sind ausgeschlossen. Das einzige verbleibende Instrument ist das vorübergehende Dimmen.
Als Netzbetreiber in West-Mecklenburg und der Prignitz kennt die WEMAG Netz GmbH die Regelung ganz genau.
Bei einem drohenden Engpass im lokalen Niederspannungsnetz darf der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Wärmepumpe oder Wallbox vorübergehend reduzieren. Die Untergrenze liegt bei 4,2 Kilowatt. Ihre Wärmepumpe heizt also weiter, Ihr E-Auto lädt weiter. Den normalen Haushaltsstrom berührt die Regelung ohnehin nicht.
Und die Grenzen sind eng gesteckt. Eingegriffen wird nur bei einem echten Engpass vor Ort, als letzte Maßnahme. Bis Ende 2028 gilt: höchstens zwei Stunden pro Tag – und Sie werden vorab informiert. Ab 2029 ist eine Steuerung nur noch erlaubt, solange ein Engpass in Echtzeit tatsächlich besteht. Auf einer bundesweiten Transparenzplattform können Sie zudem jederzeit einsehen, ob und wo gesteuert wird.
„Kundinnen und Kunden, die solche steuerbaren Geräte nutzen, können von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Entlastung kann, je nach Verbrauch, spürbar ausfallen", sagt Tim Stieger, Geschäftsführer der WEMAG Netz GmbH. Für diese Steuerbarkeit erhalten Sie im Gegenzug dauerhaft reduzierte Netzentgelte. Die WEMAG Netz GmbH bietet dafür drei Module an.
Modul 1 – die Pauschale
Modul 1 ist das Standardmodell: kein separater Zähler, kein zusätzlicher Aufwand für Sie. Sie melden die Anlage an, die Reduzierung erscheint auf Ihrer Jahresabrechnung. Das passt für Haushalte mit durchschnittlichem oder schwankendem Verbrauch über die steuerbare Anlage.
Die Pauschale des Moduls setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- einem festen Betrag von 80 Euro brutto für die Einrichtung der Steuerbarkeit
- und einer Stabilitätsprämie. Die Prämie errechnet sich aus dem Arbeitspreis in der Niederspannung, einem Pauschalverbrauch von 3.750 Kilowattstunden und einem Stabilitätsfaktor von 20 Prozent. Den genauen Jahresbetrag für Ihr Netzgebiet finden Sie in unserem Preisblatt.
Modul 2 – der Arbeitspreis auf 40 Prozent
Modul 2 rechnet sich für Haushalte, deren steuerbare Anlage viel Strom zieht – etwa eine leistungsstarke Wärmepumpe als Hauptheizung. Die WEMAG Netz GmbH senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent des normalen Niederspannungspreises. Konkret: Statt 5,13 Cent pro Kilowattstunde zahlen Sie 2,05 Cent. Je mehr Strom Ihre Anlage zieht, desto größer der Vorteil gegenüber der Pauschale aus Modul 1.
Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Ob sich der Einbau gegenüber der Pauschale aus Modul 1 rechnet, hängt vom tatsächlichen Jahresverbrauch Ihrer Anlage ab. Ihr Installateur kann das für Sie durchrechnen.
Modul 3 – zeitvariable Netzentgelte
Modul 3 ist seit dem 1. April 2025 verfügbar und ergänzt Modul 1 als optionalen Zusatz. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Das Modell arbeitet mit drei Tarifstufen, deren Zeiten die WEMAG Netz GmbH im Voraus festlegt und im Preisblatt veröffentlicht:
- Hochlasttarifstufe: 7,70 Cent pro Kilowattstunde
- Standardlasttarifstufe: 5,13 Cent pro Kilowattstunde
- Niedriglasttarifstufe: 1,95 Cent pro Kilowattstunde
Im ersten und vierten Quartal gelten die Hochlastzeiten von 07:00 bis 11:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr. Wenn Sie Ihren Verbrauch in die günstigen Stunden verschieben, etwa durch Nachtladen oder einen Pufferspeicher, können Sie über Modul 1 hinaus sparen.
So melden Sie Wärmepumpe oder Wallbox an
Bei der Anmeldung müssen Sie selbst nichts tun. Das übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb. Er meldet Ihre Anlage über das Installateurportal der WEMAG Netz GmbH an, teilt dabei die Modulwahl mit und kümmert sich um die Inbetriebnahme-Meldung.
Die Netzentgeltreduzierung greift ab der Inbetriebnahme – unabhängig davon, ob die Steuerungstechnik schon eingebaut ist. Für Modul 1 und Modul 2 genügt zunächst, dass intelligentes Messsystem und Steuerbox beauftragt sind. Den Einbau beauftragen Sie beim Messstellenbetreiber oder überlassen ihn der WEMAG Netz GmbH.
Alle Informationen zur Wallbox-Anmeldung und zur Wärmepumpen-Anmeldung lesen Sie direkt bei der WEMAG Netz GmbH. Einen Installateur in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Haben Sie eine Bestandsanlage?
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 ans Netz gingen und bereits ein reduziertes Netzentgelt nach der alten § 14a-Regelung erhalten, laufen bis Ende 2028 weiter wie bisher. Ein Wechsel in Modul 1 oder Modul 2 der neuen netzorientierten Steuerung ist auf Ihren Wunsch jederzeit möglich.
Sprechen Sie dazu Ihren Installateur oder die WEMAG Netz GmbH direkt an.
Um das eiskalte Wohnzimmer im Winter müssen Sie sich keine Sorgen machen. Der reformierte § 14a EnWG ist kein Drosselungs-Hammer, sondern Ihr finanzieller Rückenwind.
Er sichert Ihnen den Anschluss und senkt dauerhaft die Netzentgelte. Beide Vorteile gelten ab dem Tag der Inbetriebnahme, ohne dass Sie selbst etwas beantragen müssen.
Planen Sie gerade eine Wärmepumpe oder Wallbox? Das Beratungsteam der WEMAG zeigt Ihnen, welches Modul zu Ihrer Anlage passt und was der nächste Schritt ist.
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Kann die WEMAG Netz GmbH meine Wärmepumpe komplett abschalten?
Nein. Bei drohender Netzüberlastung darf die WEMAG Netz GmbH die Leistung Ihrer Anlage vorübergehend auf mindestens 4,2 Kilowatt reduzieren. Eine vollständige Abschaltung ist aber gesetzlich ausgeschlossen.
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Wie oft greift der Netzbetreiber tatsächlich ein?
Nur bei einem echten Engpass im lokalen Netz und als letzte Maßnahme. Bis Ende 2028 gilt eine Obergrenze von zwei Stunden pro Tag, mit Vorab-Information. Ab 2029 ist eine Steuerung nur noch erlaubt, solange der Engpass in Echtzeit besteht. Auf einer bundesweiten Transparenzplattform sehen Sie jederzeit, ob in Ihrem Netzbereich gesteuert wird.
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Welche Module bietet die WEMAG Netz GmbH an?
Alle drei Bundesmodule. Modul 1 ist die pauschale Netzentgeltreduzierung und gilt automatisch ohne aktive Wahl. Modul 2 senkt den Arbeitspreis auf 40 Prozent, setzt aber einen separaten Zählpunkt voraus. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Tarife und ist seit April 2025 verfügbar, erfordert aber ein intelligentes Messsystem.
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Seit wann gilt § 14a EnWG?
Seit dem 1. Januar 2024, für alle steuerbaren Geräte über 4,2 Kilowatt, die ab diesem Datum neu in Betrieb gegangen sind. Anlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, haben Bestandsschutz und laufen bis Ende 2028 nach den bisherigen Regelungen weiter.
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Wie melde ich meine Wärmepumpe oder Wallbox bei der WEMAG an?
Das erledigt Ihr Elektrofachbetrieb. Er meldet die Anlage über das Installateurportal der WEMAG Netz GmbH an und teilt dabei die Modulwahl mit. Sie selbst müssen nichts einreichen.
Hinweis
Dieser Beitrag enthält keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle anwaltliche oder steuerliche Prüfung. Die WEMAG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.
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