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Welche Kunden sind betroffen und werden die E-Rechnung erhalten?
Die E-Rechnung betrifft grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe- und Geschäftskunden. Privatkunden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind von dieser Regelung nicht betroffen und erhalten ihre Rechnungen weiterhin wie bisher.