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Welche Konsequenzen können eintreten, wenn ich keine E-Rechnung nutze?

Für Unternehmen sind im B2B-Bereich künftig grundsätzlich strukturierte elektronische Rechnungen zu verwenden, um die gesetzlichen Anforderungen nach §§ 14 und 14a UStG zu erfüllen.

Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG haben. Daher stellt die WEMAG Rechnungen für Gewerbe- und Geschäftskunden künftig grundsätzlich als E-Rechnung bereit.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig im WEMAG-Kundenportal zu registrieren und Ihre internen Prozesse auf den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen vorzubereiten.

WEMI
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