Das neue Heizungsgesetz – Was Sie jetzt wissen müssen
Über das neue „Heizungsgesetz“ wurde schon viel geschrieben und gesprochen, viele Mythen ranken sich darum. Bei uns lesen Sie, was wirklich stimmt, welche Heizungen betroffen sind und welche Fördermittel es gibt. Das Heizungsgesetz, oder genauer: Gebäudeenergiegesetz, tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Stichtagsregelung in Neubaugebieten:
In kurz: Stichtag für Neubaugebiete ist der 01.01.2024
Übergangsfristen für Bestandsbauten und Neubauten je nach Stadtgröße
Für Großstädte (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) gilt als Stichtag der 30. Juni 2026. Erst dann besteht für Bauten im Bestand und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten eine Pflicht zum Einbau von klimafreundlichen Heizungen, die mit 65 Prozent und mehr mit Erneuerbaren Energien arbeiten.
Noch einmal kurz zusammengefasst:
Bestands- und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten
- Stichtag zur Umstellung in Großstädten 30.06.2026/alle anderen 30.06.2028
- Ausnahme: Vorhandene Satzungen oder ein früher vorhandener kommunaler Wärmeplan
Kommt das Aus für Öl- oder Gasheizungen?
Zunächst einmal können wir Sie beruhigen – zumindest ein bisschen. Wenn Sie in Ihrem Haus heute eine funktionierende Öl- oder Gasheizung nutzen, so ändert sich für Sie vorerst nichts. Funktionierende Geräte müssen nicht ausgetauscht werden, solange sie reparabel sind. Allerdings heizen Sie dann weiterhin mit fossilen Energieträgern, was nicht nur schlecht für die Umwelt ist, sondern sich wegen der weltweit steigenden CO2-Preise auch in ihrem Budget bemerkbar macht. Ein vorzeitiger Umstieg auf Geräte mit zumindest anteiliger Nutzung Erneuerbarer Energien wäre daher ein spürbares Win-win für Sie und unsere Umwelt. Kaputte Geräte oder solche, die älter als 30 Jahre sind, müssen entsprechend der neuen Vorgaben ersetzt werden. Bis zum Erreichen der Stichtage dürfen auch weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, jedoch müssen diese nach 2029 schrittweise steigend mit einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien betrieben werden, was für die meisten modernen Heizungsanlagen unproblematisch oder leicht nachzurüsten ist. Hierfür kommen Biogas oder Wasserstoff in Frage. Näheres dazu regelt die jeweilige Wärmeplanung. Folgende Anteile müssen erreicht werden:
- 2029: mindestens 15 %
- 2035: mindestens 30 %
- 2040: mindestens 60 %
- 2045: 100 %
Einzige Ausnahme: Liegt eine Planung für einen Ausbau mit Wasserstoff vor, so darf eine Gasheizung bis dahin noch zu 100 Prozent mit fossilem Gas betrieben werden, bis die Umstellung erfolgt. Spätestens ab 2025 sind alle ausgelieferten Gasheizungen bis zu einer Beimischung von 20 Prozent wasserstofffähig. Die ersten Geräte, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, befinden sich bereits in Testläufen.
Grundsätzlich stimmt es also: Das Aus für Öl und fossiles Gas ist beschlossene Sache. Die etablierten Technologien haben deshalb trotzdem noch Bestand.
Mit Förderung zum Klimaziel
Was der Staat fordert, das fördert er auch. Ab 2024 gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent auf den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Für die ganz Schnellen gibt es weitere 20 Prozent (Geschwindigkeitsbonus) wenn diese ihre fossilbetriebene Heizung noch bis 2028 austauschen. Einkommensschwache Haushalte bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhalten einen weiteren Bonus von 30 Prozent. Das alles kann miteinander kombiniert werden, darf in der Summe jedoch 70 Prozent nicht überschreiten. Es gibt also gute Gründe schneller zu wechseln, vor allem wegen der - hier bereits angesprochenen - zukünftig unvermeidlichen Preissteigerungen bei Gas und Öl. Doch auch wir als WEMAG wollen Ihnen den Wechsel leichter machen. Als Ökostromanbieter und Vorreiterin in Sachen Erneuerbare Energien und Klimaschutz bieten wir Ihnen bspw. einen eigenen Wärmepumpentarif, Photovoltaik-Pakete oder Speicherlösungen für Ihre Photovoltaik-Anlage an. Auch die für Ihre Planungen notwendige Beratung können wir mit unserer Energiesparzentrale leisten.
Woran müssen Sie bei einer Vermietung denken?
Lassen Sie in Ihrem Mietobjekt die Heizungsanlage austauschen, können Sie bis zu zehn Prozent der Kosten auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen, höchstens jedoch 50 Cent pro Quadratmeter im Monat. Etwaige Fördermittel müssen vorher von der Gesamtmodernisierungssumme abgezogen werden.
Das ist alles zum neuen "Heizungsgesetz"?
Für den Einzelnen ändert sich wenig. Niemand wird gezwungen, seine funktionierende Gasheizung auszutauschen. Gleichwohl müssen sich alle Gedanken darüber machen, in welche Heizungstechnik sie künftig investieren wollen. Der Markt für Hybridheizungen oder Heizungen, die schon heute zu 100 Prozent auf Erneuerbare Energien setzen, ist vielfältig. Fossile Energieträger sind endlich, werden teurer und sind sowohl aus geopolitischer Sicht als auch wegen des Klimaschutzes keine dauerhafte Alternative für die Wärmeerzeugung. Als kommunaler Erzeuger von Ökostrom werfen wir unsere ganze Expertise für Ihren Umstieg in die Waagschale und begleiten Sie auf dem Weg in eine fossilfreie und unabhängige Zukunft.
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