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Erdgas

  • Ab Juni 2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten – und zwar schneller als je zuvor! Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas aus. Doch was bedeutet das genau für Sie als Kundin oder Kunde? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich ändert und was Sie beachten sollten.
    / Redaktion
    Person nutzt ein Smartphone, um den neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Strombereich vorzubereiten.
  • Über das neue „Heizungsgesetz“ wurde schon viel geschrieben und gesprochen, viele Mythen ranken sich darum. Bei uns lesen Sie, was wirklich stimmt, welche Heizungen betroffen sind und welche Fördermittel es gibt.
    / Redaktion
    Hinweis auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht an einem Gartenzaun.
  • Die WEMAG ist ein verlässlicher Partner für unsere Kundinnen und Kunden, da sie extreme Preisschwankungen ausgleicht. Unsere langfristige Beschaffungsstrategie ermöglicht es, das Risiko von Preisschwankungen zu verteilen.
    / Redaktion
    Windkraftanlagen im Feld unter blauem Himmel symbolisieren die Investitionen der WEMAG in die Energiewende.
  • Erdgas wird teurer und im schlimmsten Fall knapp - die Bundesregierung hat Verbraucher zum Sparen aufgerufen. Auch die Preise von Heizöl, Pellets und Fernwärme ziehen derzeit kräftig an. Viele Menschen suchen daher nach Alternativen, um es im Winter garantiert wohlig warm zu haben. Eine davon ist das Heizen mit Strom. Elektroheizungen sind günstig in der Anschaffung, doch sind sie auch sinnvoll? Welche Möglichkeiten gibt es, mit Strom zu heizen, und was kostet das Ganze? Antworten liefert dieser Artikel.
    / Redaktion
    Elektrische Heizkörpersteuerung mit Temperaturanzeige und Netzschalter, relevante Technik für das Heizen mit Strom.