Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
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Was sind Vorvertragliche Informationen (VVI)?

Die Vorvertraglichen Informationen (VVI) müssen dem Endverbraucher nach TKG § 53 ff. vor Vertragsabschluss einen Überblick über die Leistungsdetails geben.

Vorvertragliche Informationen (vvi) der wemag 

 

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