Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
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Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

Noch nicht.

Messsysteme, die ausschließlich der Erfassung der zur Beladung von Elektromobilen entnommenen Energie dienen, sind nach § 48 MsbG bis zum 31.12.2020 von den technischen Vorgaben nach § 19 bis § 28 MsbG an intelligente Messsysteme ausgenommen.

WEMI
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