WEMAG setzt "Dezember-Hilfe" für Gaskunden um

Mehrwertsteuersenkung und Gaspreisbremse bringen deutliche Entlastungen

In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung auf die dramatische Preisentwicklung auf dem Gasmarkt reagiert und mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Gaskunden beschlossen. Diese setzt die WEMAG selbstverständlich auch für ihre Kundinnen und Kunden um und hat hierüber in einem ausführlichen Kundenanschreiben informiert.

„Wir befinden uns in einer anhaltenden globalen Energiekrise. Diese Situation hat dazu geführt, dass auch wir die steigenden Preise nicht weiter schultern können und sie an unsere Kunden weitergeben müssen. Umso mehr freut es uns, dass die Bundesregierung mit mehreren Entlastungsmaßnahmen eingreift und wir haben uns unverzüglich um die Umsetzung für unsere Gaskunden gekümmert“, erklärt Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG. 

Ende September hat die Bundesregierung entschieden, dass die zuvor geplante Gasbeschaffungsumlage nicht erhoben wird. Seit dem 1. Oktober 2022 wurde außerdem für einen befristen Zeitraum bis März 2024 die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahmen hat die WEMAG bereits für ihre Gaskunden berücksichtigt. Weitere Entlastungen wurden mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) am 14. November 2022 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass der Gasabschlag privater Haushalte für den Monat Dezember vom Staat in Form einer vorläufigen Entlastungszahlung an die Gasversorger übernommen wird. Die Weitergabe dieser Entlastung an ihre Kunden übernimmt die WEMAG. 

"Damit die Soforthilfe unsere Kunden umgehend erreicht, wird der Abschlag für Dezember nicht vom Konto abgebucht bzw. muss nicht überwiesen werden. Wer den Abschlag, zum Beispiel über einen eingerichteten Dauerauftrag, trotzdem bezahlt, dem wird der entsprechende Betrag bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet", erklärt Michael Hillmann.

Die Übernahme des Dezember-Abschlags soll die Zeit bis zur regulären Einführung der sogenannten "Gaspreisbremse" überbrücken. Mit dieser Maßnahme müssen Erdgaskunden voraussichtlich bereits ab Januar für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs nur einen staatlich garantierten Verbrauchspreis von 12 Cent pro kWh (brutto, also einschließlich Steuern und Abgaben) zahlen. Sobald dieses vergünstigte Kontingent aufgebraucht ist, werden wieder die vertraglich mit dem Versorger vereinbarten Preise gezahlt. Gas einzusparen lohnt sich also weiterhin unbedingt! "Wir müssen gemeinsam an einen Strang ziehen, um die enormen Herausforderungen der kommenden Monate gut zu bewältigen. Das Thema Energiesparen ist dabei von großer Bedeutung", so Hillmann. 

Einen zusätzlichen Anreiz zum Energiesparen bietet die WEMAG mit einer Gas-Spar-Prämie: Wem es gelingt, den eigenen Erdgasverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent zu reduzieren, der erhält von der WEMAG eine einmalige Gutschrift von 100 Euro.

"Auch in der Vergangenheit haben wir immer fair Be- und Entlastungen eins zu eins mit unseren Kunden geteilt. Sobald Entlastungen wirksam werden, werden wir diese weitergeben", kündigt Hillmann an. 

Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier.

WEMI
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