Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
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Ist die Mehrwertsteuersenkung für Gas in der Soforthilfe berücksichtigt?

Die Mehrwertsteuerreduzierung für Gas von 19% auf 7 % gilt seit dem 1.10.2022. Damit ist sie, in der Berechnung der Höhe des Dezemberabschlags berücksichtigt. 

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