Wir sind kontinuierlich dabei, die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Insbesondere bei der Rechnungserstellung sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Weiterhin verzeichnen wir ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen und die Erstellung von Abrechnungen kann etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Kann ich als Mieter ein Glasfaser-Produkt beauftragen, obwohl mein Vermieter einem Glasfaser-Hausanschluss noch nicht zugestimmt hat?

Ja, bitte senden Sie uns dazu den (1) „Auftrag Internet & Telefon“ ausgefüllt und unterschrieben zurück. Geben Sie außerdem auf dem Formular die Kontaktdaten Ihres Vermieters an, sodass wir mit diesem die weitere Abstimmung übernehmen können. Sie müssen sich um nichts kümmern!

Sollte der Vermieter mit einem Glasfaser-Hausanschluss nicht einverstanden oder eine technische Realisierung des Anschlusses nicht möglich sein, kommt der Vertrag nicht zustande und es entstehen Ihnen keine Kosten.

WEMI
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