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Ich bin neu eingezogen. Wann muss ich mich für Strom bzw. Erdgas anmelden?

Entsprechend neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur ab Juni 2025 sind rückwirkende Anmeldungen bzw. rückwirkende Einzüge nicht mehr möglich. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Mitteilung Ihres Auszugstermins beim bisherigen Versorger sowie Ihres Einzugstermins bei uns rechtzeitig erfolgt – am besten mindestens 14 Tage im Voraus.

Am besten, Sie melden sich einfach und bequem online auf unserer Webseite für die Belieferung mit unserem Ökostrom oder unserem Erdgas an. Wählen Sie in der Anmeldung den Grund “Einzug“ aus. Anschließend geben Sie Ihr Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein.

Sind Sie bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen, übernehmen wir die Kündigung in diesem Fall gern für Sie. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei Ihrem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melden Sie sich daher am besten schon frühzeitig bei uns an.

Anmeldung für Ökostrom

Anmeldung für Erdgas

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