Kundeninformation zu Energiepreisbremsen

WEMAG-Kunden erhalten neue Abschlagsschreiben in mehreren Wellen / Umsetzung der Entlastungsmaßnahme erfolgt dennoch fristgerecht

Die fristgerechte Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen stellt Energieversorger deutschlandweit vor große Herausforderungen. Teil des Gesetzes zu den Energiepreisbremsen ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden vor dem Inkrafttreten am 1. März 2023 über ihre konkreten Entlastungsbeträge informiert werden. Die WEMAG kann diese Frist für den Versand der Informationsschreiben nicht für alle Kundinnen und Kunden einhalten – so wie viele andere Versorger auch. Die Kundinnen und Kunden der WEMAG werden die angepassten Abschlagsanschreiben stattdessen einige Tage später erhalten. Der Versand der Schreiben erfolgt in mehreren Wellen. Auf die fristgerechte Umsetzung der Entlastungen für die Kundinnen und Kunden hat dies keinen Einfluss. Der Anspruch der WEMAG ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für alle Kunden.

Nach wie vor ist vorgesehen, dass die WEMAG-Kundinnen und Kunden trotz der großen zeitlichen Herausforderungen mit dem Abschlag für den Monat März von den Energiepreisbremsen profitieren. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die WEMAG den monatlichen Abschlag für ihre Energietarife in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats einzieht. Der erste durch die Preisbremsen reduzierte März-Abschlag wird dann also erst am 1. April fällig. Zu diesem Termin wird auch die Entlastung für die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt.

„Die Energiepreisbremsen umzusetzen und die Kundinnen und Kunden über ihre konkreten Entlastungsbeträge zu informieren, ist ein zeit- und ressourcenintensives Vorhaben. Qualität und korrekte Berechnung der Entlastungsbeträge sowie der Abschläge für 160.000 WEMAG Kunden und Kundinnen sind für uns entscheidend. Hierfür benötigen wir spezielle, individualisierte Abrechnungsprogramme, die nur mit Hilfe von externen IT-Dienstleistern erprobt und realisiert werden können. Da aktuell rund 1.500 Versorger deutschlandweit auf diese Ressourcen angewiesen sind, bringt diese Aufgabe sowohl uns als auch unsere IT-Dienstleister an die Belastungsgrenzen“, berichtet Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG.

Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg noch nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden. Solch eine völlig neue IT-Lösung dafür zu produzieren, das braucht Zeit. „Leider mehr Zeit, als uns die engen Fristen der Bundesregierung für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme vorgeben. Eine Maßnahme wie die staatlichen Energiepreisbremsen ist ein Novum für alle Energieversorger, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal umzusetzen“, ergänzt Hillmann. Die WEMAG bittet daher um Verständnis, dass die Kundinnen und Kunden die Briefe mit den detaillierten Informationen zu den Entlastungsbeträgen erst mit etwas Verzögerung erhalten werden.

Bei allen weiteren Fragen zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen bei der WEMAG können sich Kundinnen und Kunden jederzeit an den Kundenservice wenden. Viele Antworten finden sich auch auf der WEMAG-Webseite zu den Energiepreisbremsen unter www.wemag.com/preisbremsen
 

WEMI
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