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Wie kann ich den Betriebsverbrauch meiner PV-Anlage nach § 10c EEG meinem bestehenden Stromvertrag zuordnen?

Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber. Die Zuordnung der geringfügigen Verbräuche erfolgt ausschließlich auf Verlangen des Anlagenbetreibers und wird vom Netzbetreiber bilanziell umgesetzt.

Sobald der Netzbetreiber die Zuordnung eingerichtet hat, übermittelt er uns als Ihrem Energieversorger die zusätzlichen Strommengen automatisch für den bestehenden Liefervertrag. Wir rechnen diese Mengen dann ganz normal über Ihren vorhandenen Stromzählpunkt mit ab.

WEMI
Ihr persönlicher KI-Assistent.
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