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E-Rechnungspflicht für Gewerbe- und Geschäftskunden

Die Digitalisierung der Rechnungsprozesse schreitet voran: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen. Diese Informationen gelten ausschließlich für Unternehmer und sonstige umsatzsteuerpflichtige Organisationen. Das Ziel ist eine digitale Verarbeitung und Abführung der Umsatzsteuer.

Auch für Gewerbe- und Geschäftskunden der WEMAG bedeutet das: Rechnungen werden zukünftig digital ausgetauscht. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung. Erfahren Sie hier, was sich ändert, welche Vorteile die digitale Rechnung bietet und wie wir gemeinsam umstellen.

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Ihre E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erhalten Sie ausschließlich über unser Kundenportal. Bitte registrieren Sie sich, um Ihre Rechnungen jederzeit abrufen zu können.

In 3 Schritten zur E-Rechnung

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Sie benötigen ein anderes Rechnungsformat, beispielsweise eine XRechnung? Oder Sie sind Bündelkunde und möchten Ihre ZUGFeRD-Rechnungen zusätzlich per E-Mail an Ihr Rechnungspostfach erhalten? Teilen Sie uns gern Ihren Bedarf mit. 

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Die wichtigsten Informationen auf einem Blick

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die digital erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Im Unterschied zu einer einfachen PDF-Rechnung enthält eine E-Rechnung strukturierte Daten, die von einem Rechnungsprogramm ausgelesen und weiterverarbeitet werden können. Bei uns kommt priorisiert das ZUGFeRD-Format zum Einsatz. Auf Wunsch bieten wir auch XRechnung an.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

Für die elektronische Rechnungsstellung stehen verschiedene gesetzlich anerkannte Formate zur Verfügung. ZUGFeRD verbindet eine klassische PDF-Rechnung mit eingebetteten XML-Daten. Sie können die Rechnung daher wie gewohnt ansehen und gleichzeitig digital weiterverarbeiten. XRechnung ist ein rein strukturiertes, maschinenlesbares Format. Es kommt in der Regel bei öffentlichen Auftraggebern zum Einsatz.

Wie erhalte ich meine E-Rechnung?

Alle Gewerbe-Tarife und Geschäftskunden-Verträge werden bei uns automatisch auf das ZUGFeRD-Format umgestellt. Die Bereitstellung der E-Rechnung erfolgt ausschließlich über unser jeweiliges Kundenportal, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bitte registrieren Sie sich, damit Sie Ihre Rechnung zukünftig abrufen können. Sollten Sie Unternehmer sein und keine eindeutige Tarifzuordnung wiederfinden, teilen Sie uns Ihren Umstellungsbedarf auf ZUGFeRD bitte über das Kontaktformular mit.

Welche Vorteile hat die E-Rechnung?

  • Schneller und effizienter

    E-Rechnungen lassen sich automatisiert weiterverarbeiten. Das reduziert manuelle Arbeitsschritte und beschleunigt Ihre Buchhaltung.

  • Gesetzeskonform und zukunftssicher

    Mit ZUGFeRD und XRechnung stehen Ihnen etablierte Formate für die gesetzeskonforme elektronische Rechnungsstellung zur Verfügung.

  • Nachhaltig und ressourcenschonend

    Weniger Papier, weniger Versand: Mit der E-Rechnung schonen Sie Ressourcen und gestalten Ihre Rechnungsprozesse nachhaltiger.

FAQ zur E-Rechnung

  • Benötige ich spezielle Software für ZUGFeRD?

    Nein. ZUGFeRD-Rechnungen können wie eine gewöhnliche PDF-Datei geöffnet und gelesen werden. Für die automatische Weiterverarbeitung können geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Systeme genutzt werden.

  • Was ist eine E-Rechnung?

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format. Die Rechnungsdaten können dadurch digital übermittelt und von geeigneten Systemen automatisch verarbeitet werden.

    Das bedeutet für Sie: weniger manuelle Arbeitsschritte, schnellere Prozesse und eine einfache digitale Rechnungsabwicklung.

  • Kann ich meine E-Rechnung auch ausdrucken?

    Ja. Ihre E‑Rechnung wird elektronisch bereitgestellt, kann bei Bedarf aber jederzeit ausgedruckt und archiviert werden. Insbesondere ZUGFeRD-Rechnungen enthalten eine gewohnte PDF-Ansicht, sodass Sie die Rechnung wie gewohnt lesen, speichern oder ausdrucken können.

  • Wo finde ich meine E-Rechnungen?

    Ihre neuen Rechnungen stellen wir nach der sukzessiven Umstellung aller Produkte und Verträge direkt im WEMAG-Kundenportal zum Download bereit. Dort können Sie Ihre Rechnungen jederzeit einsehen und herunterladen.

  • Was ist der Unterschied zwischen PDF, ZUGFeRD und XRechnung?

    Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Sie enthält keine strukturierten Rechnungsdaten, die automatisch von einem Rechnungsprogramm ausgelesen und weiterverarbeitet werden können.

    ZUGFeRD verbindet eine klassische PDF-Rechnung mit strukturierten XML-Daten. Sie können die Rechnung wie gewohnt ansehen und gleichzeitig digital weiterverarbeiten.

    XRechnung ist ein rein strukturiertes, maschinenlesbares Format. Die enthaltenen Rechnungsdaten können direkt von entsprechenden Systemen verarbeitet werden.

  • Muss ich mich für den Empfang einer E-Rechnung anmelden?

    Alle Gewerbe-Tarife und Geschäftskunden-Verträge werden bei uns automatisch auf das ZUGFeRD-Format umgestellt. Eine gesonderte Anmeldung für die Umstellung ist daher nicht erforderlich.

    Damit Sie Ihre E-Rechnungen zukünftig über das WEMAG-Kundenportal abrufen können, registrieren Sie sich bitte im entsprechenden Kundenportal.

    Sollten Sie Unternehmer sein und keine eindeutige Tarifzuordnung wiederfinden, teilen Sie uns Ihren Umstellungsbedarf bitte über das Kontaktformular mit. Dann stellen wir Ihre Lieferstellen von der klassischen PDF oder dem Postversand auf ZUGFeRD um.

  • Entstehen mir zusätzliche Kosten für die E-Rechnung?

    Nein. Die Bereitstellung Ihrer E-Rechnung ist für Sie kostenfrei.

  • Wie erhalte ich meine E-Rechnung?

    Ihre E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erhalten Sie über das WEMAG-Kundenportal. Bitte registrieren Sie sich dort, damit Sie Ihre Rechnungen zukünftig jederzeit abrufen können. 

    Sie möchten XRechnungen oder Ihre ZUGFeRD-Rechnungen zusätzlich per E-Mail an Ihr Rechnungspostfach erhalten? Dann teilen Sie uns Ihren Bedarf über das Kontaktformular mit.

  • Was mache ich, wenn ich XRechnung statt ZUGFeRD benötige?

    Neben dem Standardformat ZUGFeRD bieten wir auf Wunsch auch XRechnungen an. Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenbetreuer. 

  • Ab wann erhalte ich meine Rechnungen als E-Rechnung?

    Die Umstellung auf E-Rechnungen erfolgt bei uns schrittweise und ist spätestens zum 01.01.2027 abgeschlossen. Registrieren Sie sich bitte rechtzeitig im Kundenportal oder teilen uns Ihren Bedarf mit.

  • Welche Kunden sind betroffen und werden die E-Rechnung erhalten?

     Die E-Rechnung betrifft grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe- und Geschäftskunden. Privatkunden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind von dieser Regelung nicht betroffen und erhalten ihre Rechnungen weiterhin wie bisher.

  • Welche Konsequenzen können eintreten, wenn ich keine E-Rechnung nutze?

    Für Unternehmen sind im B2B-Bereich künftig grundsätzlich strukturierte elektronische Rechnungen zu verwenden, um die gesetzlichen Anforderungen nach §§ 14 und 14a UStG zu erfüllen.

    Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG haben. Daher stellt die WEMAG Rechnungen für Gewerbe- und Geschäftskunden künftig grundsätzlich als E-Rechnung bereit.

    Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig im WEMAG-Kundenportal zu registrieren und Ihre internen Prozesse auf den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen vorzubereiten.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Thema E-Rechnung wenden?

    Bei Fragen zur E‑Rechnung oder zur Umstellung steht Ihnen Ihr unser Kundenservice oder Ihr Kundenbetreuer:in gern zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen in unseren FAQ auf dieser Seite.

  • Kann ich weiterhin Papierrechnungen anfordern?

    Für Geschäftskunden stellen wir Rechnungen künftig ausschließlich in einem elektronischen Rechnungsformat bereit. Standardmäßig erfolgt die Bereitstellung im ZUGFeRD-Format über unser Kundenportal.

    Das ZUGFeRD-Format beinhaltet eine lesbare PDF-Darstellung, sodass Sie die Rechnung weiterhin wie gewohnt ansehen oder ausdrucken können. Eine postalische Zustellung erfolgt jedoch nicht mehr.
     

Sie haben besondere Anforderungen?

Sie benötigen ein anderes Rechnungsformat, beispielsweise eine XRechnung? Oder Sie sind Bündelkunde und möchten Ihre ZUGFeRD-Rechnungen zusätzlich per E-Mail an Ihr Rechnungspostfach erhalten? Teilen Sie uns gern Ihren Bedarf mit. 

Hinweis

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