Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes hatten Energieversorger bis zum 1. Juli 2007 sicher zu stellen, dass der Betrieb des Verteilungsnetzes hinsichtlich der Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung stattfindet (§7 EnWG vom 7. Juli 2005, BGBl. I S.1970).
In Ausführung dieser gesetzlichen Verpflichtung hat die WEMAG AG ihren Netzbetrieb nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes aus der WEMAG AG in Form einer GmbH ausgegliedert. Die Eintragung im Handelsregister (HRB 9319) erfolgte am 19. Juni 2007.
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