Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

Ihr Vermieter darf ohne Ihre Zustimmung keine Verträge in Ihrem Namen mit Energieanbietern abschließen.

Sollte er dies doch getan haben, haben Sie das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und sich bei einem Energieversorgungsunternehmen Ihrer Wahl anzumelden.

WEMI
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