Wir sind kontinuierlich dabei, die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Insbesondere bei der Rechnungserstellung sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Weiterhin verzeichnen wir ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen und die Erstellung von Abrechnungen kann etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen zeigen mit dem Abschlag für März 2023 Wirkung, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag für den März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Abschläge bei der WEMAG zum 1. Kalendertag jedes Monats fällig sind und jeweils die Lieferung für den Vormonat betreffen. Die Abbuchung des Abschlags für den März erfolgt beispielsweise rückwirkend am 1. April.

Der bisherige Abschlagsbetrag ändert sich nicht. Dieser reduziert sich ggf. um den monatlichen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt.

Weiterführende Infos: Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Abschlagsplan 2023 für Strom - Beispiel

Abschlagsplan 2023 für Gas - Beispiel

WEMI
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