Post-EEG-Anlagen, deren Förderung (bspw. die Einspeisevergütung) endet, haben weiterhin Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Für einen befristeten Zeitraum bis zum 31.12.2027 erhalten Anlagen < 100 kW den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale (aktuell 0,4 ct/kWh) vom zuständigen Verteilnetzbetreiber. Alternativ erhalten Sie beispielsweise von der WEMAG den Marktwert ohne Abzug.