Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Was geschieht danach, also im Post-EEG Zeitalter mit den betroffenen Anlagen?

Post-EEG-Anlagen, deren Förderung (bspw. die Einspeisevergütung) endet, haben weiterhin Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Für einen befristeten Zeitraum bis zum 31.12.2027 erhalten Anlagen < 100 kW den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale (aktuell 0,4 ct/kWh) vom zuständigen Verteilnetzbetreiber. Alternativ erhalten Sie beispielsweise von der WEMAG den Marktwert ohne Abzug.

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