Wir setzen derzeit mit großer Anstrengung die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie um und verzeichnen gleichzeitig ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen oder die Erstellung von Abrechnungen etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
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Wann endet die Förderung für Erneuerbare Energien Anlagen?

Das Ende der festgeschriebenen Förderung ist von dem Jahr der Inbetriebnahme abhängig. Die Dauer der Förderung ist auf 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme begrenzt. Wurde Ihre Anlage also beispielsweise im Jahr 2000 errichtet und in Betrieb genommen, endet Ihr gesetzlich definierter Förderanspruch (Einspeisevergütung) in der Regel am 31.12.2020.

Eine Besonderheit besteht bei EEG Anlagen, welche vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden. Diese erhalten die Förderung analog jenen aus dem Jahr 2000 bis zum 31.12.2021. 

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