Das Ende der festgeschriebenen Förderung ist von dem Jahr der Inbetriebnahme abhängig. Die Dauer der Förderung ist auf 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme begrenzt. Wurde Ihre Anlage also beispielsweise im Jahr 2000 errichtet und in Betrieb genommen, endet Ihr gesetzlich definierter Förderanspruch (Einspeisevergütung) in der Regel am 31.12.2020.
Eine Besonderheit besteht bei EEG Anlagen, welche vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden. Diese erhalten die Förderung analog jenen aus dem Jahr 2000 bis zum 31.12.2021.