Wenn Sie sich für die Installation einer neuen Anlage entscheiden, können Sie wieder in den Genuss einer EEG-Einspeisevergütung kommen. Allerdings sind die aktuellen Vergütungssätze sehr viel geringer als noch am Anfang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es lohnt sich daher oftmals, auch bei Neuanlagen bereits mit der Installation Eigenversorgungskonzepte zu berücksichtigen.
Wenn Ihre Altanlage allerdings technisch in der Lage ist, Sie auch mit eigener Energie zu versorgen, ist der Austausch daher oftmals nicht sinnvoll. Ob Ihre Anlage zur Überschusseinspeisung bzw. zum Speicherbetrieb geeignet ist, stimmen Sie bitte mit Ihrem Elektrofachbetrieb ab.
Die überschüssige Energie können Sie vollständig oder teilweise in das öffentliche Netz einspeisen und im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung ohne Abzug veräußern.