Direktvermarktung wird zur Pflicht

EEG-Infoveranstaltung vom Fachverband Biogas e.V. bei der WEMAG
WEMAG-Mitarbeiter Mathias Groth, ES Umweltgutachter und Sachverständiger Dr. Hannes Kremp, Referatsleiterin Politik des Fachverbandes Biogas e.V. Sandra Rostek und Regionalgruppensprecher Mecklenburg-Vorpommern des Fachverbandes Biogas e.V. Dr. Horst Ludley (v.li) auf der voll besetzten Veranstaltung. Foto: WEMAG/Rudolph-Kramer

EEG-Infoveranstaltung Fachverband Biogas bei der WEMAG

Heute informierte der Fachverband Biogas e.V. im WEMAG-Hauptgebäude in Schwerin über die Auswirkungen der EEG-Reform. Konkret ging es um die Fragen: Welche Folgen hat die Einführung der Höchstbemessungsleistung für die eigene Anlage? Welche Neuanlagenkonzepte sind noch realisierbar? Wie geht es weiter mit der Flexprämie?

Der Fachverband wendete sich mit seiner Veranstaltung an rund 100 Anlagenbetreiber und Anlagenbauer sowie an Interessenten aus der Biogasbranche. Er hat diese neutral und unabhängig über die konkreten Folgen der EEG-Reform 2014 informiert. Denn die gerade erst in Kraft getretene Reform sorgt schon jetzt für intensive Diskussionen und Fragen.

Zu dem auf der Tagesordnung benannten Programmpunkt „Direktvermarktung“ konnte WEMAG-Mitarbeiter Mathias Groth Antworten auf die offenen Fragen finden. Das EEG 2014 führt für alle ab dem 1. August neu in Betrieb genommene Anlagen oberhalb einer Leistung von 500 kW eine verpflichtende Direktvermarktung ein. „Diese Anlagen können nur noch in Ausnahmefällen und dann zu reduzierten Vergütungssätzen die klassische Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2016 sind dann Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet“, so der WEMAG-Direktvermarktungsspezialist. Weiter war zu erfahren: Bei neuen Biomasseanlagen wird die Förderung auf Rest- oder Abfallstoffe beschränkt, wenn nicht eine der Übergangsregelungen greift. Insbesondere die Boni für die Verwendung von „nachwachsenden Rohstoffen“ werden durch das EEG 2014 für Neuanlagen nicht mehr gewährt und der „Landschaftpflege-Bonus“ für Bestands-Biogasanlagen wird auf bestimmte Einsatzstoffe beschränkt.

Redaktion

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