Wir sind kontinuierlich dabei, die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Insbesondere bei der Rechnungserstellung sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Weiterhin verzeichnen wir ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen und die Erstellung von Abrechnungen kann etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen
Hier gibt es Antworten...

Gilt die Preisbremse auch für den Heizstrom von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom. Liegen die Kilowattstundenpreise dort allerdings unter dem Preisdeckel von 40 Cent, greift die staatliche Preisbremse nicht, da der Vertragspreis bereits niedriger ist als der Preisdeckel. Eine abweichende Regelung für Heizstromkunden hat der Gesetzgeber bisher leider nicht vorgesehen.

WEMI
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