Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom. Liegen die Kilowattstundenpreise dort allerdings unter dem Preisdeckel von 40 Cent, greift die staatliche Preisbremse nicht, da der Vertragspreis bereits niedriger ist als der Preisdeckel. Eine abweichende Regelung für Heizstromkunden hat der Gesetzgeber bisher leider nicht vorgesehen.