Aktuelle Lage zur Energiekrise
Der Krieg in der Ukraine hat neben dem furchtbaren Leid für die Menschen vor Ort auch massive Auswirkungen auf den globalen Energiemarkt und beeinflusst derzeit sehr stark die Preisentwicklung bei Energieträgern und Rohstoffen. Russlands Invasion in der Ukraine und der dortige Krieg haben schwerwiegende Folgen. Auch für die sichere Energieversorgung sind diese derzeit schwer einschätzbar und können sich zudem schnell ändern.
Die deutsche Energiewirtschaft steht seit Beginn der Krise im Austausch mit der Bundesregierung, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Hier haben wir für Sie Antworten auf die wichtige Fragen zusammengestellt.
Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetztesentwurf entschieden. Wir setzen die Preisbremsen für Sie um und geben die vorgesehenen Entlastungen selbstverständlich so schnell wie möglich an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die erstmaligen Entlastungen durch die Preisbremsen werden ab März 2023 umgesetzt, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Unsere aktuelle Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme hat zur Entlastung von Haushalten und Industrie ein mehrstufiges Vorgehen vorgeschlagen, das am 2. November 2022 Thema bei den Bund-Länder-Beratungen war. Das Beschlusspapier bestätigt die bereits angekündigten Entlastungsschritte für private Haushalte sowie Industrie/Gewerbe. Die vorgesehenen Entlastungen geben wir selbstverständlich an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Weitere Entlastungen wurden mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) am 14.11.2022 festgelegt. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Auch diese Maßnahme gibt die WEMAG als Soforthilfe an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“
Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.
Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Hier geht es zu weiteren Videos mit Energiespartipps, die wirklich funktionieren: WEMAG-Energiespartipps.
Die Einkaufspreise für Strom und Erdgas sind in den vergangenen Monaten immer weiter gestiegen. Wer Energie heute kurzfristig zum Beispiel für neue Kunden am Großhandelsmarkt einkaufen muss, zahlt gegenüben den Preisen Anfang 2021 ein Vielfaches. Das schlägt sich auch bei uns in der Preiskalkulation für Neukunden nieder.
Hier sehen Sie die dynamische Preisentwicklung einmal im Verlauf:
Entwicklung Stromeinkaufspreise März 2022 bis Juni 2022 / Quelle: EEX
Entwicklung Stromeinkaufspreise Februar 2021 bis Dezember 2021 / Quelle: EEX
Entwicklung Stromeinkaufspreise vom 03. Januar 2022 bis 07. März 2022 / Quelle: EEX