Wir sind kontinuierlich dabei, die Entlastungen aus den Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Insbesondere bei der Rechnungserstellung sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Weiterhin verzeichnen wir ein hohes Volumen an Kundenanfragen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen und die Erstellung von Abrechnungen kann etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.wemag.com/preisbremsen

WEMAG warnt vor unlauterer Werbung per Telefon

11. Oktober 2018

Mehrere Kunden aus der Region Grevesmühlen berichteten in den vergangenen Tagen von dubiosen Telefonanrufen mit der Vorwahl 03221 oder 03222. Die Anrufer fordern die Angerufenen auf, Strom- oder Gasverträge abzuschließen und geben sich als Mitarbeiter der WEMAG oder der Stadtwerke aus.

„Bitte reagieren Sie nicht auf diese Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort als WEMAG-Mitarbeiter zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter.

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. „Bitte informieren Sie uns, wenn Sie von solchen Anrufern belästigt werden. Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann.

Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden.

Belästigung von WEMAG-Kunden

Unlautere Telefonwerbung ist in Deutschland verboten. (Foto: fotolia/ Goss Vitalij)

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