EU schafft neue Labels für Haushaltselektronik

EU schafft neue Labels für Haushaltselektronik
Annette Fischer / pixelio.de

Die von der EU verordnete Pflicht zur Etikettierung von Elektrogeräten ist seit Anfang des Jahres ein gutes Stück unübersichtlicher geworden. Viele Geräte müssen neuerdings mit einem Label in Form eines Aufklebers gekennzeichnet sein, der Daten zur Energieeffizienz und diverse weitere Details des Gerätes beinhaltet.

Labels allerorten: EU reguliert Haushaltsgeräte

Die Energie-Effizienz-Labels für Autoreifen sind noch nicht richtig verdaut, da kommt die EU schon mit einem neuen Schwung an Etiketten - diesmal für Elektrogeräte. Was die Angelegenheit noch verwirrender macht, ist die Tatsache, dass diese Labels in ihren Bezeichnungen noch nicht einmal einheitlich ausfallen. Wir unternehmen an dieser Stelle also einen kleinen Rundgang durch den Haushalt, um die einzelnen Labels und die damit verbundenen Restriktionen näher zu beleuchten.

Weniger Watt für Staubsauger

Bereits seit September vergangenen Jahres sind Staubsauger mit einem kleinen Label samt farbiger Skala versehen. Das EU-Label zeigt eine Unterteilung in die verschiedenen Energieeffizienzklassen von A bis G und weist den durchschnittlichen Energieverbrauch des Gerätes aus. Gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung ist der Energieverbrauch für jede Produktgruppe begrenzt. So darf die maximale Nennleistungsaufnahme bei Staubsaugern die 1.600 Watt nicht überschreiten. Ab 2017 geht man dann mit der zweiten Stufe noch weiter und begrenzt die Aufnahme auf maximal 900 Watt. Die Hersteller haben bereits reagiert und so haben fast alle Markenhersteller mittlerweile Geräte mit weniger als 1.600 Watt im Sortiment. Einige davon wappnen sich bereits für die nächste Stufe mit Geräten, deren maximale Nennleistungsaufnahme zwischen 700 und 1.200 Watt liegt.

Eine Entwicklung, die bald auch von den Verbrauchern bemerkt werden wird. Im Moment gelten Geräte als besonders gut, wenn sie 2.500 Watt oder mehr aufweisen. Mehr Leistung - mehr Saugkraft. Künftig wird sich der Verbraucher daran gewöhnen müssen, dass das Saugergebnis nicht allein von der Wattzahl abhängig ist. Um das zu verdeutlichen, weist das Label auch die Staubaufnahme aus. Auch hierbei gibt es wieder eine Unterteilung in sieben Klassen, die von A bis G reichen. Zudem wird zwischen Teppichen und Hartböden unterschieden. Des Weiteren werden noch Staub- und Lärmemissionen auf dem Label klassifiziert.

Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Effizienzklassen noch relativ gering. Ausgehend von einer Standardnutzung lassen sich mit einem Gerät, dass eine Effizienzklasse höher eingestuft wurde, pro Jahr gerade mal 1,60 Euro einsparen. Verbrauchern ist daher angeraten, in erster Linie auf die Saugleistung als wichtigstes Vergleichsmerkmal zurückzugreifen.

Energieeffizienz auch im Online-Handel

Die Ökodesign-Richtlinie ist seit Januar für alle Geschäfte Pflicht. Das gilt auch für den Onlinehandel. Anbieter von Elektrogeräten im Internet müssen daher künftig darauf achten, dass Online-Kunden die gleichen Informationen erhalten wie die Kunden in den Ladenlokalen.

Kaffeemaschinen

Auch Kaffeemaschinen müssen sich seit dem 1. Januar geänderten Restriktionen anpassen. Das betrifft insbesondere die Warmhaltefunktion der Geräte, denn diese muss sich fortan nach spätestens 40 Minuten von allein abschalten. Eine Funktion, die schon in vielen Geräten integriert bzw. modifiziert wurde. Bei manchen Geräten einiger Hersteller ist es jedoch möglich, die automatische Abschaltung auf Wunsch zu deaktivieren.

Netzwerktechnik

Bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich miteinander vernetzen lassen, muss diese Verbindung künftig deaktivierbar sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verbindung über Kabel oder per Funk zustande kommt. Typischerweise sind davon Router, Drucker, Modems und TV-Geräte betroffen.

Heizungen und Warmwasserspeicher

Ab dem 26. September 2015 wird es auch für die Energieeffizienz von Heizungen und Warmwasserbereitern Mindestanforderungen geben, die per EU-Label zur Pflicht erhoben werden. Das gilt erst einmal nur für neue Geräte bis zu einer Wärmeleistung von 70 Kilowatt. Das betrifft im Normalfall Heizungen und Warmwasserbereiter in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in einigen Mehrfamilienhäusern.

Backöfen

Bei den Backöfen sind die Änderungen etwas verwirrender ausgefallen, denn das entsprechende EU-Label wurde modifiziert. Bis 2015 wurden Backöfen mit den Klassen A bis G bewertet. Seit dem ersten Januar dieses Jahres gilt jedoch eine Skala von A+++ bis D. die Begründung: Es gibt mittlerweile keine neuen Geräte mehr in den Klassen E bis G und dafür sehr viele Geräte im A-Bereich. Daher erfolgt dort nun eine feinere Unterteilung.

Auch bei den Dunstabzugshauben gibt es von nun an eine EU-konforme Etikettierung. Dieses Label ist ähnlich kompliziert wie bei den Staubsaugern, denn neben der Energieeffizienzklasse werden hier noch Kriterien wie Luftführungseffizienz, Beleuchtungseffizienz und Fettabscheidungsgrad mit ausgewiesen. Auch die Lärmemissionen müssen in Dezibel mit angegeben sein.

Redaktion

Wir sind das Redaktionsteam des WEMAG-Blogs. Als Mitarbeiter der WEMAG-Unternehmenskommunikation halten wir ständig Ausschau nach spannenden Themen und Geschichten. Wir begleiten die Menschen hinter der WEMAG: Sie machen täglich was Vernünftiges und gestalten die Energiewende in unserer Region.

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