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Kooperationsmodell
Bei Bedarf gründen wir mit Ihnen eine Kooperations-
gesellschaft zum Zweck der Planung, Finanzierung und Errichtung von neuen Trinkwasser- und Abwasseran-
lagen, sowie zum Betrieb der bestehenden. Die wasser-
wirtschaftlichen Anlagen gehen in das Eigentum der neuen Gesellschaft über. Diese bleibt jedoch zur Mehrheit in kommunalem Besitz.
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