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1. Stromkennzeichen der WEMAG AG
Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt die WEMAG AG für noch mehr Transparenz bei der Stromlieferung. Ein einheitliches Stromkennzeichen gibt Aufschluss über die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger sowie über die Umweltauswirkungen, die auf den Mix der Bezugsquellen zurückzuführen sind. Zum Vergleich werden auch die bundesweiten Durchschnittswerte angegeben. Ermittlung und Darstellung der Werte erfolgt nach einem Verfahren, welches der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) als Branchenlösung erarbeitet hat. Das folgende Stromkennzeichen der WEMAG AG finden Sie auch auf Ihrer Rechnung.
2. Strombezug und gelieferte Energiemengen an Letztverbraucher der WEMAG
Entsprechend § 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht die WEMAG AG den Strombezug und die an Letztverbraucher gelieferte Strommenge.
Nach § 14 a Abs. 5 EEG:
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Strombezug
gesamt in MWh |
Stromlieferung an Letztverbraucher
gesamt in MWh |
| 2006 |
| gesamt |
2.197.600 |
1.627.630 |
| 2007 (vorläufige Werte) |
| Januar |
200.998 |
169.172 |
| Februar |
178.723 |
152.744 |
| März |
187.976 |
159.668 |
| April |
172.176 |
135.804 |
| Mai |
172.293 |
149.849 |
| Juni |
170.886 |
136.845 |
| Juli |
178.715 |
149.715 |
| August |
185.667 |
133.036 |
| September |
177.674 |
190.514 |
3. Bericht über die Ermittlung der nach § 14a EEG mitgeteilten Daten
In den ausgewiesenen gelieferten Strommengen an Letztverbraucher sind folgende
Teilmengen enthalten:
- Stromabsatz an unmittelbar von der WEMAG AG belieferte Letztverbraucher (ohne Beistellungen),
- Stromabsatz an mittelbar von der WEMAG AG (als Beistellungsgeber) über
einen Dritten (als Beistellungsempfänger) belieferte Letztverbraucher, falls
die WEMAG AG die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 14 Abs. 3
EEG für den Dritten übernommen hat („gegebene Beistellungen inkl. EEGUmlage“),
- Stromabsatz an sogenannte „Härtefallkunden“ im Rahmen der „Besonderen
Ausgleichsregelung“ nach EEG (Bei den Härtefallkunden hat das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für bestimmte Abnahmemengen
nach § 16 Abs. 1 EEG den Anteil der Strommenge nach § 14 Abs. 3 Satz 1
EEG begrenzt - reduzierte EEG-Quote.).
Zur Ermittlung der Daten wurden die Verbrauchsmengen aus dem Abrechnungssystem,
die zum Teil jahresübergreifend vorliegen (Stichtagsproblematik, rollierendes
Abrechnungsverfahren), mit den Netznutzungsrechnungen der einzelnen
Netzbetreiber abgeglichen. Es wurde eine Abgrenzung für das Lieferjahr 2006 vorgenommen
und die Mengen wurden den entsprechenden Übertragungsnetzbetreibern
zugewiesen.
Die WEMAG AG hat ihren wesentlichen Strombedarf am Großhandelsmarkt beschafft.
Hinzu kommen Stromeinspeisungen aus BHKW-Anlagen. Der EEG-Bezug
entsprechend § 14 EEG ist ebenfalls Bestandteil der Strombezüge der WEMAG
AG. Der Nachweis der Strommengen und Kosten erfolgte anhand von Rechnungen.
Die von der WEMAG AG gemachten Angaben gemäß § 14a Abs. 5 EEG wurden
von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Enerko als ordnungsgemäß bescheinigt.
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