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Energierechtliche Informationen

1. Stromkennzeichen der WEMAG AG
2. Strombezug und gelieferte Energiemengen an Letztverbraucher der WEMAG
3. Bericht über die Ermittlung der nach § 37 EEG mitgeteilten Daten


1. Stromkennzeichen der WEMAG AG

Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt die WEMAG AG für noch mehr Transparenz bei der Stromlieferung. Ein einheitliches Stromkennzeichen gibt Aufschluss über die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger sowie über die Umweltauswirkungen, die auf den Mix der Bezugsquellen zurückzuführen sind. Zum Vergleich werden auch die bundesweiten Durchschnittswerte angegeben. Ermittlung und Darstellung der Werte erfolgt nach einem Verfahren, welches der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) als Branchenlösung erarbeitet hat. Das folgende Stromkennzeichen der WEMAG AG finden Sie auch auf Ihrer Rechnung.

 

2. Strombezug und gelieferte Energiemengen an Letztverbraucher der WEMAG

Letztverbraucherabsatz nach § 37 EEG 2009:

2009 Einheit Regelzonen
50Hertz transpower Amprion EnBW
gesamt
MWh 1.336.110 241.248 153.988 51.303

 

2010 Einheit
Regelzonen
50Hertz transpower Amprion EnBW
Januar MWh 141.490 20.831 16.642 8.414
Februar MWh 129.653 17.651 15.148 8.357
März MWh 136.741 18.027 16.831 9.308
April MWh 124.895 16.497 16.056 7.646
Mai MWh 122.101 23.675 16.346 7.036

 

3. Bericht über die Ermittlung der nach § 37 EEG 2009 mitgeteilten Daten

In den ausgewiesenen gelieferten Strommengen an Letztverbraucher sind folgende Teilmengen enthalten:

  • Stromabsatz an unmittelbar von der WEMAG AG belieferte Letztverbraucher (ohne Beistellungen),

  • Stromabsatz an mittelbar von der WEMAG AG (als Beistellungsgeber) über einen Dritten (als Beistellungsempfänger) belieferte Letztverbraucher, falls die WEMAG AG die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 37 EEG 2009 für den Dritten übernommen hat („gegebene Beistellungen inkl. EEG-Umlage“),

  • Stromabsatz an sogenannte „Härtefallkunden“ im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach EEG (Bei den Härtefallkunden hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für bestimmte Abnahmemengen nach § 40 EEG 2009 den Anteil der Strommenge nach § 37 EEG 2009 begrenzt - reduzierte EEG-Quote.).

Zur Ermittlung der Daten wurden die Verbrauchsmengen aus dem Abrechnungssystem, die zum Teil jahresübergreifend vorliegen (Stichtagsproblematik, rollierendes Abrechnungsverfahren), mit den Netznutzungsrechnungen der einzelnen Netzbetreiber abgeglichen. Es wurde eine Abgrenzung für das Lieferjahr 2009 vorgenommen und die Mengen wurden den entsprechenden Übertragungsnetzbetreibern zugewiesen.

Die WEMAG AG hat ihren wesentlichen Strombedarf am Großhandelsmarkt beschafft. Hinzu kommen Stromeinspeisungen aus BHKW-Anlagen. Der EEG-Bezug entsprechend § 37 EEG 2009 ist ebenfalls Bestandteil der Strombezüge der WEMAG AG. Der Nachweis der Strommengen und Kosten erfolgte anhand von Rechnungen.

Die von der WEMAG AG gemachten Angaben gemäß § 37 EEG 2009 wurden von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Enerko als ordnungsgemäß bescheinigt.

 

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