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Energierechtliche Informationen

1. Stromkennzeichen der WEMAG AG
2. Strombezug und gelieferte Energiemengen an Letztverbraucher der WEMAG
3. Bericht über die Ermittlung der nach § 14a EEG mitgeteilten Daten


1. Stromkennzeichen der WEMAG AG

Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt die WEMAG AG für noch mehr Transparenz bei der Stromlieferung. Ein einheitliches Stromkennzeichen gibt Aufschluss über die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger sowie über die Umweltauswirkungen, die auf den Mix der Bezugsquellen zurückzuführen sind. Zum Vergleich werden auch die bundesweiten Durchschnittswerte angegeben. Ermittlung und Darstellung der Werte erfolgt nach einem Verfahren, welches der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) als Branchenlösung erarbeitet hat. Das folgende Stromkennzeichen der WEMAG AG finden Sie auch auf Ihrer Rechnung.

 

2. Strombezug und gelieferte Energiemengen an Letztverbraucher der WEMAG

Entsprechend § 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht die WEMAG AG den Strombezug und die an Letztverbraucher gelieferte Strommenge.

Nach § 14 a Abs. 5 EEG:

  Strombezug

gesamt in MWh
Stromlieferung an Letztverbraucher
gesamt in MWh
2006
gesamt 2.197.600 1.627.630
2007 (vorläufige Werte)
Januar 200.998 169.172
Februar 178.723 152.744
März 187.976 159.668
April 172.176 135.804
Mai 172.293 149.849
Juni 170.886 136.845
Juli 178.715 149.715
August 185.667 133.036
September 177.674 190.514

 

3. Bericht über die Ermittlung der nach § 14a EEG mitgeteilten Daten


In den ausgewiesenen gelieferten Strommengen an Letztverbraucher sind folgende Teilmengen enthalten:


  • Stromabsatz an unmittelbar von der WEMAG AG belieferte Letztverbraucher (ohne Beistellungen),
  • Stromabsatz an mittelbar von der WEMAG AG (als Beistellungsgeber) über einen Dritten (als Beistellungsempfänger) belieferte Letztverbraucher, falls die WEMAG AG die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 14 Abs. 3 EEG für den Dritten übernommen hat („gegebene Beistellungen inkl. EEGUmlage“),
  • Stromabsatz an sogenannte „Härtefallkunden“ im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach EEG (Bei den Härtefallkunden hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für bestimmte Abnahmemengen nach § 16 Abs. 1 EEG den Anteil der Strommenge nach § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG begrenzt - reduzierte EEG-Quote.).

Zur Ermittlung der Daten wurden die Verbrauchsmengen aus dem Abrechnungssystem, die zum Teil jahresübergreifend vorliegen (Stichtagsproblematik, rollierendes Abrechnungsverfahren), mit den Netznutzungsrechnungen der einzelnen Netzbetreiber abgeglichen. Es wurde eine Abgrenzung für das Lieferjahr 2006 vorgenommen und die Mengen wurden den entsprechenden Übertragungsnetzbetreibern zugewiesen.

Die WEMAG AG hat ihren wesentlichen Strombedarf am Großhandelsmarkt beschafft. Hinzu kommen Stromeinspeisungen aus BHKW-Anlagen. Der EEG-Bezug entsprechend § 14 EEG ist ebenfalls Bestandteil der Strombezüge der WEMAG AG. Der Nachweis der Strommengen und Kosten erfolgte anhand von Rechnungen.

Die von der WEMAG AG gemachten Angaben gemäß § 14a Abs. 5 EEG wurden von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Enerko als ordnungsgemäß bescheinigt.

 
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