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Wie errechnen sich meine Stromkosten?
1. Allgemeine Preise/Grundversorgung:
Dieser Tarif besteht aus drei Bestandteilen:
  • Verrechnungspreis in EUR/Jahr
  • Leistungspreis in EUR/Jahr
  • Arbeitspreis in ct/kWh
Berechnung:
  Arbeitspreis : 100 x Stromverbrauch pro Jahr in kWh
+ Verrechnungspreis
+ Leistungspreis
= Ihre Stromkosten pro Jahr

2. Sondervereinbarung:
Dieser Preis besteht aus zwei Bestandteilen:
  • Grundpreis in EUR/Monat
  • Arbeitspreis in ct/kWh
Berechnung:
  Arbeitspreis : 100 x Stromverbrauch pro Jahr in kWh
+ Grundpreis x 12 Monate
= Ihre Stromkosten pro Jahr
Werde ich automatisch in das günstigste Angebot eingestuft?
Nein, es erfolgt keine automatische Einstufung.
Grund:
Wir unterscheiden zwischen „Grundversorgung“ und „Sondervereinbarung“. Der „Grundversorgungsvertrag“ kommt zustande, wenn Elektrizität aus dem Netz entnommen wird (StromGVV §2 Abs.2). Wir sind verpflichtet, alle Haushaltskunden nach diesem „Grundversorgungstarif“ an die Versorgung anzuschließen und diese zu gewährleisten.

Zusätzlich bieten wir Sonderverträge, wie z.B. Mini und Maxi für Privatkunden sowie Business für Gewerbekunden an. Diese Verträge können nicht automatisch angewandt werden, da sie als Sonderverträge einer beiderseitigen schriftlichen Willensbekundung bedürfen. Was muss ich beim Wohnungswechsel beachten?
Am Auszugstag lesen Sie den Zähler Ihrer alten Wohnung ab. Wir benötigen Ihre Kundennummer, den Zählerstand und Ihre neue Anschrift, an die wir Ihre Schlussrechnung schicken sollen. Von Ihrer neuen Wohnung brauchen wir die Eigentumsnummer des Zählers, den Zählerstand bei Wohnungsübernahme und das Einzugsdatum. Wie lässt sich der Strom in der neuen Wohnung einschalten?
Überprüfen Sie bitte, ob die Sicherungen bzw. der Hauptschalter eingeschaltet sind. Sollte die Wohnung trotzdem stromlos sein, notieren Sie sich bitte die Eigentumsnummer des Zählers und den Zählerstand. Durch einen Anruf bei uns können wir in unserem System kontrollieren, ob der Zähler gesperrt wurde. In diesem Fall schicken wir unseren Außendienst vorbei, um die Anlage zu entsperren und Ihre Anmeldung vorzunehmen. Dies geschieht innerhalb von 1-2 Tagen, max. 3 Tagen. Gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung (Nachzahlung)?
Für die Nachforderung besteht prinzipiell die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Wir berechnen dafür Gebühren und Zinsen. Die Voraussetzung für eine Ratenzahlung ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung durch Sie. Bei aufgelaufenen, nicht gezahlten Abschlägen besteht jedoch nicht die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Kann ich die Höhe meines monatlichen Abschlages ändern lassen?
Einer Erhöhung der monatlichen Rate steht nichts im Wege. Wünschen Sie eine Senkung, teilen Sie uns bitte Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir nehmen eine neue Berechnung Ihres Stromverbrauchs vor und ermitteln damit die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlages. Wir versuchen stets die Abschläge so festzulegen, dass Sie keine Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung leisten müssen.Warum werden wir noch immer mit dem Baustrom-Tarif abgerechnet?
Wir benötigen die Fertigstellungsanzeige von Ihrer Elektrofirma, um Ihren Tarif umzustellen. Sie sollten sich immer den Einzugszählerstand notieren, damit wir diesen als Berechnungsgrundlage verwenden können. Ich habe bezahlt, aber trotzdem eine Zahlungserinnerung erhalten. Warum?
Bedenken Sie bitte, dass es zwischen 8 und 10 Tagen dauern kann, bis das Geld bei uns eingeht. Dadurch ist es durchaus möglich, dass sich unsere Zahlungserinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten hat. In solchen Fällen betrachten Sie unser Schreiben bitte als gegenstandslos. Fragen zu gezahlten Beträgen/Abschlägen oder zum Inkassoverfahren
Fragen dieser Art können nur telefonisch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit unseren Servicemitarbeitern unter der 0385 – 755 2 755 in Verbindung. Was ist HT/NT?
Unter HT versteht man den Hochtarif, NT ist der Niedertarif. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt der Niedertarif, während der restlichen Zeit der Hochtarif. Da in der Nacht der allgemeine Strombedarf geringer ist, ist der Niedertarif im Preis deutlich günstiger. Was ist ein Eintarifzähler?
Ein Eintarifzähler misst den Strom (in kWh), den ein Kunde innerhalb eines Zeitraumes abnimmt. Dieser Zähler kommt zum Einsatz, wenn der Kunde einen Tarif mit nur einem Arbeitspreis gewählt hat. Es wird somit kein preislicher Unterschied zwischen Tages- und Nachtverbrauch (HT/NT) gemacht. Was ist ein Zweitarifzähler?
Ein Zähler, mit dem der Strom am Tag in zwei Zeiträumen gemessen werden kann. Damit besteht die Möglichkeit unterschiedliche Preise je Kilowattstunde für den Tages- und Nachtverbrauch anzubieten.
 
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