| Seit dem 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.
Im Mittelpunkt steht dabei die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen der Allgemeinen Tarife der WEMAG AG.
Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV inkl. der Ergänzenden Bedingungen der WEMAG AG) kommt zur Anwendung.
Preise gültig ab 01.03.2008:
¹ Diese Preise beinhalten zur Zeit:
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in Ct/kWh |
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| Erneuerbare-Energien-Umlage |
1,11 |
| Kraft-Wärme-Kopplungsaufschlag |
0,199 |
| Konzessionsabgabe |
1,32 |
| Stromsteuer |
2,05 |
Einen ermäßigten Steuersatz in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für ihre Verbrauchsmenge, soweit diese für betriebliche Zwecke entnommen wird. Es wird ein Erlaubnisschein benötigt, damit der verminderte Steuersatz in Rechnung gestellt werden kann. Dieser Erlaubnisschein (Original) muß beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
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