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Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Preise und Bedingungen

1. Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

(Anmerkung: Für vergleichbare Fälle von Mittel- oder Hochspannungsversorgung (lt. Gesetz keine „Ersatzversorgung“) werden individuelle Preise berechnet.)

2. Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert. Grundversorger im Netzgebiet der WEMAG ist die WEMAG AG.

3. Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden¹ und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV (108 KB; PDF)) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Preise und Bedingungen der WEMAG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Grundversorgung durch die WEMAG AG.

Preise gültig ab 01.03.2008:

 
brutto
netto

Arbeitspreis

Ct/kWh

21,44

18,02¹

Grundpreis

- bei Teilnahme
am Lastschrift-
einzugsverfahren

(Einzugser-
mächtigung)

EUR/Monat




EUR/Monat

4,80




4,44

4,03




3,73

Bruttopreise inklusive 19% Umsatzsteuer, Rundungsdifferenzen können auftreten.


Preise gültig ab 01.04.2007:

Für Kunden der Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh gelten folgende Preise:

brutto
netto

Arbeitspreis

Leistungspreis

Verrechnungs-
preis

Ct/kWh

EUR/Jahr

EUR/Jahr

23,15

39,60

35,71

19,45²

33,28

30,01

Bruttopreise inklusive 19% Umsatzsteuer

 

¹ Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

² Diese Preise beinhalten zur Zeit:

  in Ct/kWh
Erneuerbare-Energien-Umlage 1,11
Kraft-Wärme-Kopplungsaufschlag 0,199
Konzessionsabgabe 1,32
Stromsteuer 2,05


Einen ermäßigten Steuersatz in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für ihre Verbrauchsmenge, soweit diese für betriebliche Zwecke entnommen wird. Es wird ein Erlaubnisschein benötigt, damit der verminderte Steuersatz in Rechnung gestellt werden kann. Dieser Erlaubnisschein (Original) muß beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

Für Kunden der Ersatzversorgung mit Leistungsmessung gilt folgender Preis:
Arbeitspreis: 11,90 Cent/kWh

(zuzüglich Stromsteuer, EEG-Umlage, Netzentgelt und Mehrwertsteuer)

Bei Veränderung der Marktpreise für Strom behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

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