Ersatzversorgung

gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz

  1. Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

    (Anmerkung: Für vergleichbare Fälle von Mittel- oder Hochspannungsversorgung (lt. Gesetz keine „Ersatzversorgung“) werden individuelle Preise berechnet.)
     
  2. Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert. Grundversorger im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH ist die WEMAG AG.
     
  3. Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden1 und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.

    1Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Preise und Bedingungen der WEMAG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Grundversorgung durch die WEMAG.

Für Kunden der Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung (LM) mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh gelten folgende Preise:

Preise gültig ab 01.04.2012:

Ersatzversorgung ohne LM bis 10.000 kWh brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 24,31*
Grundpreis Euro/Monat 12,80
Bruttopreise inklusive 19% Umsatzsteuer, Rundungsdifferenzen können auftreten.

Für Kunden der Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung (LM) mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh gelten folgende Preise:

Preise gültig ab 01.04.2012:

Ersatzversorgung ohne LM größer 10.000 kWh brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 27,02*
Grundpreis Euro/Monat 12,80
Bruttopreise inklusive 19% Umsatzsteuer, Rundungsdifferenzen können auftreten.

* Diese Preise beinhalten zur Zeit:

Erneuerbare-Energien-Umlage:  3,592 Cent/kWh
Kraft-Wärme-Kopplungsaufschlag:  0,002 Cent/kWh
Umlage nach §19(2) Strom-NEV:  0,151 Cent/kWh
Konzessionsabgabe:  1,32 Cent/kWh
Stromsteuer:  2,05 Cent/kWh

 

Preise gültig ab 01.04.2012: 

Für Kunden der Ersatzversorgung mit Leistungsmessung gilt folgender Preis:

Verbrauchspreis: 18,98 Cent/kWh
(zuzüglich Stromsteuer, EEG-Umlage, Netzentgelt und Mehrwertsteuer)

Bei Veränderung der Marktpreise für Strom behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

Übrigens:
Auf Wunsch erstellen wir auch unterjährige Abrechnungen. Die zusätzlichen Abrechnungskosten werden dann in Rechnung gestellt.

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