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Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Betrieb des Verteilungsnetzes hinsichtlich der Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung stattfinden (§7 EnWG vom 7. Juli 2005, BGBl. I S.1970). In Ausführung dieser gesetzlichen Verpflichtung hat die WEMAG AG ihren Netzbetrieb nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes aus der WEMAG AG in Form der WEMAG Netz GmbH ausgegliedert.
Bitte wenden Sie sich direkt an die WEMAG Netz GmbH.
Als Stromkunde außerhalb des Versorgungsbereiches der WEMAG Netz GmbH wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber. Eine bundesweite Liste der Netzbetreiber finden Sie hier.
Als Erdgaskunde wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen Erdgasnetzbetreiber. Eine bundesweite Liste der Netzbetreiber finden Sie hier.